Mietvertrag
- Mietvertrag vor dem Unterschreiben genau durchlesen
- Mietzinsdepot nur auf spezielles Sperrkonto einzahlen
- Anfangsmietzins: Wie viel hat der Vormieter bezahlt?
Bedingungen im Mietvertrag sind nicht immer gültig
Mit dem Mietvertrag werden der Nettomietzins, die Nebenkosten sowie die Kündigungsfristen und -termine klar geregelt. Sogenannte «Allgemeine Vertragsbedingungen» (AVB) gelten nur, wenn diese im Mietvertrag erwähnt werden. Lesen Sie als Neumieterin oder Neumieter die AVB im Vertrag genau durch. Vertragsbedingungen, die vom zwingenden Gesetz abweichen, sind ungültig. Dies bedeutet: Trotz Ihrer Unterschrift gelten die gesetzwidrigen Bestimmungen nicht. So zum Beispiel die Regel, wonach Mieter alle Reparaturen im Betrag von bis zu 1% der Jahres-Nettomiete selber bezahlen müssen. Rechnungen für Reparaturen durch Fachpersonen können Mieter zurückweisen. Auf eigene Kosten übernehmen müssen Mieter nur Kleinreparaturen, für die es keine Fachperson braucht.
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Änderung des Mietvertrags nur mit amtlichem Formular
Der Vermieter muss dem Mieter sämtliche Änderungen des Mietvertrags mit einem amtlichen Formular bekannt geben. Auf diesem Formular ist der Hinweis festgehalten, dass Mieter die Vertragsänderung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten können, beispielsweise bei einer Mietzinserhöhung.
Heiz- und Nebenkosten
Der Vermieter kann die Heiz- und Nebenkosten akonto oder pauschal verrechnen.
- Akonto: Der Mieter bezahlt jeden Monat einen Betrag im Voraus und erhält vom Vermieter eine detaillierte Jahresabrechnung. Achten Sie als Mieter darauf, dass der Akontobetrag die anfallenden Kosten deckt, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Am besten fragen Sie vor der Vertragsunterzeichnung beim Vermieter nach, wie hoch die Kosten der letzten drei Jahre waren.
- Pauschal: Der Mieter bezahlt einen Pauschalbetrag und erhält keine Jahresabrechnung. Fragen Sie beim Vermieter, wie hoch die Durchschnittskosten der letzten drei Jahre effektiv waren, um zu verhindern, dass Sie zu viel bezahlen.
- Inklusive: Nebenkosten, die im Mietvertrag nicht ausdrücklich genannt werden, sind im Mietzins enthalten.
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Mietzinsdepot
Der Vermieter kann ein Mietzinsdepot verlangen, wenn es im Mietvertrag so vereinbart ist. In der Regel muss der Mieter das Depot spätestens bei Mietantritt überweisen. Zahlen Sie das Geld unbedingt nur auf ein Sperrkonto ein, das der Vermieter auf Ihren Namen auf einer Bank eingerichtet hat. Vorsicht ist bei Mietkautionsversicherungen geboten. Mieter bezahlen in diesem Fall zwar kein Depot ein, dafür aber jedes Jahr eine Prämie an die Bank oder Versicherung, welche später nicht zurückerstattet wird. Für Schäden haften Mieter dennoch.
Anfangsmietzins
Scheuen Sie sich nicht den Vermieter zu fragen, wie viel Ihr Vormieter für die Wohnung bezahlt hatte. Ihnen steht das Recht zu, den alten Mietzins zu erfahren. In einigen Kantonen gilt heute die sogenannte Formularpflicht. Danach muss der Vermieter neben dem neuen auch den alten Mietzins auf einem amtlichen Formular offenlegen. Der Anfangsmietzins kann missbräuchlich sein, wenn er stark erhöht worden ist (mehr als 10 Prozent). Mieter können den Anfangsmietzins bis maximal 30 Tage nach der Schlüsselübergabe anfechten. Lassen Sie sich bei einem Verdacht auf einen missbräuchlichen Anfangsmietzins jedoch unbedingt vom Mieterverband beraten, bevor Sie diesen anfechten.
Geschäftsmiete, Garagenmiete und andere Spezialfälle
Geschäftsmieten, separate Garagenmieten, Staffelmieten, Indexmieten, und Mietverträge für Luxuswohnungen: Dort gelten Spezialregeln. Lassen Sie solche Verträge vor der Unterschrift unbedingt von einer Fachperson prüfen. Diese Verträge weichen vom gewöhnlichen Mietrecht für Wohnungen ab. Geschäftsmietverträge enthalten zudem oft Kleingedrucktes. Wer das Kleingedruckte nicht genau durchliest, muss während des Mietverhältnisses allenfalls mit hohen Kosten rechnen.
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Meldepflicht beim Einwohneramt
Beachten Sie auch die Meldepflichten, die für Mieter und Vermieter beim Umzug gelten.
Fallbeispiele aus dem Alltag
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Der Abschluss eines Mietvertrages
Worauf Sie beim Vertragsabschluss achten sollten und was die einzelnen Vertragsbestimmungen bedeuten (28 Seiten)
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