Servicevertrag
Muss ich als Mieterin oder Mieter einen Servicevertrag für den Geschirrspüler abschliessen, wenn das im Mietvertrag steht?
Nein. Bei Serviceverträgen für Haushaltsgeräte kommt eine Fachperson in der Regel nur, um Störungen am Gerät zu beheben. Das sind aber Reparaturarbeiten, die der Vermieter aufgrund seiner Unterhaltspflicht organisieren und bezahlen muss (wenn der Mieter kein Verschulden daran trägt). Ob reine Wartungsverträge zulässig wären, ist eine andere Frage, die sich hier aber nicht stellt. Denn die meisten Serviceverträge für Haushaltsgeräte schliessen periodische Wartungs- und Auffrischungsarbeiten ausdrücklich aus. Beschreibungen von Serviceverträgen bekannter Haushaltsgerätehersteller sind übrigens einfach im Internet zu finden.
Serviceverträge gehen auch nicht unter den sogenannten kleinen Unterhalt, den der Mieter übernehmen muss. Das wären nur Kleinreparaturen, die der handwerklich normal begabte Mieter selber vornehmen kann. Klauseln in Mietverträgen, welche dem Mieter den Abschluss von Serviceverträgen für Störungsbehebungen aufbürden sind ungültig.
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