Depot & Kautionsversicherung

  • Sperrkonto für Mietzinsdepot muss auf den Namen des Mieters lauten
  • Keine Mietkautionsversicherung abschliessen
  • Depot sofort nach Auszug zurückverlangen

Das Mietzinsdepot

Im Mietvertrag wird in der Regel ein Mietzinsdepot, auch Kaution genannt, vereinbart. Bei Wohnungen darf das Depot höchstens drei Monatsmieten betragen. Oft muss das Depot spätestens bei Mietantritt überwiesen werden.

Mietzinsdepot nur auf Mietzinskautionskonto einzahlen

Das Depot muss auf ein Mietzinskautionskonto einbezahlt werden, das ausschliesslich auf den Namen des Mieters lautet. Als Mieter müssen Sie den Antrag zur Eröffnung des Mietkautionskontos unterzeichnen. Die Überweisung erfolgt durch einen speziellen Einzahlungsschein der Bank. Der Vermieter kann nicht ohne die  Zustimmung des Mieters auf dieses Konto zugreifen. Während der Dauer des Mietverhältnisses bleibt das Konto also für beide Seiten gesperrt. Solange der Vermieter kein solches Sperrkonto eingerichtet hat, muss der Mieter  die Kaution nicht bezahlen. Eine Barbezahlung oder Überweisung auf das private Konto des Vermieters darf der Mieter ablehnen.

Leider landet das Mietzinsdepot immer wieder auf privaten Konten der Vermieter. Verlangen Sie in diesem Fall vom Vermieter, dass er Ihr Depot unverzüglich auf einem Mietzinskautionskonto korrekt anlegt. Wenn Sie damit erfolglos bleiben, lassen Sie sich vom MV beraten.

Vorsicht bei Mietkautionsversicherungen

Immer häufiger bieten Banken und Versicherungen sogenannte Mietkautionsversicherungen an.  Anstelle des Depots muss der Mieter eine jährliche Prämie an die Bank oder Versicherung überweisen. Diese begleicht im Schadenfall die Rechnung des Vermieters, verlangt dann aber von den Versicherten das Geld umgehend wieder zurück. Die Mieterkautionsversicherung ist keine Haftpflichtversicherung.

Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) rät vom Abschluss von Mietkautionsversicherungen ab. Für Mieter besteht keine Pflicht dazu. Versuchen Sie ein privates Darlehen aufzunehmen, wenn Ihnen das nötige Geld für das Depot fehlt. Das Depot muss Ihnen am Ende des Mietverhältnisses mit Zinsen wieder zurückerstattet werden. Dies ist bei Prämien für eine Mietkautionsversicherung nicht der Fall. Erkundigen Sie sich beim Ihrem regionalen MV auch, ob eine spezielle Haftpflichtversicherung für Mieterschäden abgeschlossen werden kann. 

Die Rückzahlung des Mietzinsdepots

Ist das Depot korrekt auf einem Sperrkonto hinterlegt, können Sie die Rückerstattung des Depots erst nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung verlangen. Der MV hilft Ihnen, wenn das Depot nicht richtig angelegt worden ist, oder die Auszahlung des Mietzinsdepots verlangt werden muss. (Weitere Informationen: Schlussrechnung & Depotrückgabe)

Fallbeispiele aus dem Alltag

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