Rauchverbot
In meinem Mietvertrag steht, das Rauchen in der Wohnung sei verboten. Muss ich mich daran halten?
Nein, Rauchen ist zwar ungesund, liegt aber im persönlichen Ermessen jedes und jeder Einzelnen. Ein Rauchverbot im Mietvertrag verstösst nach heutiger Rechtsauffassung gegen die Persönlichkeitsrechte von Mieterinnen und Mietern und ist somit nicht verbindlich. Auch beim vorzeitigen Auszug gilt: Ein Raucher ist grundsätzlich ein zumutbarer Nachmieter, selbst wenn der bisherige Mietvertrag das Rauchen verbietet. Aber aufgepasst! Einzelne Mietschlichtungsbehörden haben in letzter Zeit schon anders entschieden. Die Entwicklung der Rechtsprechung in diesem Punkt ist im Fluss. Nikotinablagerungen auf Wänden und Decken gelten jedenfalls als übermässige Abnutzung. Beim Auszug können Raucher dafür zur Kasse gebeten werden.
Gesetzliche Grundlagen:
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