Heiz- und Nebenkosten

  • Nur im Mietvertrag erwähnte Nebenkosten dürfen verrechnet werden
  • Detaillierte Nebenkostenabrechnung von Verwaltung verlangen
  • Nebenkostenabrechnung kontrollieren und mit alten vergleichen

Welche Nebenkosten gibt es?

Nebenkosten sind Kosten, die mit dem Gebrauch der Mietwohnung zusammenhängen, wie Heiz- und Warmwasserkosten. Dazu gehören auch Kosten für die Hauswartung, Schneeräumung, Gartenpflege, Gebühren für Kehricht, Wasser und Abwasser, Allgemeinstrom in Treppenhaus und Waschküche, und TV-Gebühren.  

Aktuell: Antworten auf die häufigsten Fragen zu den hohen Energiepreisen

Die Energiepreise steigen massiv. Das führt zu zahlreichen Fragen bei der Nebenkostenabrechnung. Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen.

Akonto- oder Pauschalzahlung bei Nebenkosten

Je nach Mietvertrag verrechnet die Vermieterschaft diese Kosten Akonto oder pauschal:

  • Akontozahlung: Die Mieterschaft bezahlt jeden Monat einen Betrag im Voraus. Die Vermieterschaft erstellt jährlich eine detaillierte Abrechnung. Fielen die Akontozahlungen kleiner als die tatsächlichen Kosten aus, muss die Mieterschaft einen Restbetrag nachzuzahlen. Zu viel bezahlte Akontozahlungen werden zurückerstattet.
  • Pauschalzahlung: Die Mieterschaft bezahlt einen Pauschalbetrag und erhält keine Jahresabrechnung.
  • Inklusive: Nebenkosten, die im Mietvertrag nicht ausdrücklich genannt werden, sind im Mietzins enthalten.

Nebenkostenabrechnung genau prüfen

Mieter*innen müssen nur Nebenkosten bezahlen, die im Mietvertrag ausdrücklich und klar erwähnt sind. Nicht zulässig ist eine Position wie «übrige Betriebskosten». Reparaturen und Unterhaltsarbeiten gehören nicht in die Abrechnung. Die Nebenkosten muss die Vermieterschaft nach einem klar nachvollziehbaren Verteilschlüssel auf alle Parteien im Haus verteilen. Oft wird auch ein Prozentsatz für Verwaltungskosten verrechnet. Vergleichen Sie als Mieterschaft stets die neue mit der Abrechnung aus dem Vorjahr. Beachten Sie auch, dass neu verrechnete Nebenkosten ohne Mietvertragsänderung nicht gültig sind. 

Vermieterschaft nach detaillierter Nebenkostenabrechnung fragen

Haben Sie von der Vermieterschaft eine Abrechnung erhalten, die unverständlich oder eine blosse Auflistung von Zahlen ohne Details zu den einzelnen Posten ist? Verlangen Sie in diesen Fällen von der Vermieterschaft, dass sie Ihnen eine detaillierte Abrechnung mit Angaben zu den einzelnen Buchungen zustellt. Darin muss auch ersichtlich sein, nach welchem Schlüssel die Nebenkosten auf die einzelnen Wohnungen verteilt wurden. Als Mieterschaft steht Ihnen das Recht zu, die Belege für die einzelnen Kosten bei der Verwaltung einzusehen. Sie können auch Kopien der Belege verlangen, müssen diese jedoch selbst bezahlen. Im Streitfall muss übrigens die Vermieterschaft nachweisen, dass die Abrechnung stimmt. 

Abrechnung anfechten

Sind Sie mit der Heiz- und Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden, können Sie zuerst von der Vermieterschaft eine Korrektur verlangen. Bringt dies nichts, können Sie diese bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) empfiehlt jedoch, sich vorgängig durch eine Fachperson beraten zu lassen.

Mietvertragsänderung mit neuen Nebenkosten

Will der Vermieter neue Nebenkosten einführen, muss er den Nettomietzins senken. Der Mieter hat diese Nebenkosten bisher über den Nettomietzins bezahlt. Prüfen Sie die Nebenkosten genau, wenn Sie vom Vermieter eine Mietvertragsänderung erhalten. Sind Sie mit der Vertragsänderung nicht einverstanden, können Sie diese innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde des Wohnbezirks anfechten.

Fallbeispiele aus dem Alltag

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Drucksachen bestellen

Hier können Sie Broschüren zum Thema bestellen. Die Online-Zahlung erfolgt per Kredit- oder Postkarte (Preise inkl. MWST, ohne Versandkosten). Der Versand durch die Post erfolgt innert weniger Tage. MV-Mitglieder profitieren von Vergünstigungen. Bitte melden Sie sich dazu zuerst oben rechts an.

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