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Fallbeispiel
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Satellitenschüssel

Darf ich gegen den Willen des Vermieters eine Parabolantenne für den Fernsehempfang  installieren?

Die in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Informationsfreiheit verleiht auch Mieterinnen und Mietern das Recht auf Empfang aller möglichen Fernsehkanäle. Solange sich die gewünschten Programme anderweitig empfangen lassen, haben sie deswegen aber kein Recht, gegen den Willen des Vermieters eine Parabolantenne zu installieren. Das hat das Bundesgericht im März 2012 entscheiden. Sein Entscheid gilt für fest installierte Antennen. Eine Satellitenschüssel auf einem beweglichen Ständer auf Ihren Balkon zu stellen, kann Ihnen der Vermieter also kaum verbieten. Im Bereich schützenswerter Ortsbilder können übrigens die öffentlichen Bauvorschriften sichtbare Parabolantennen untersagen. Dann liegt es nicht in der Macht des Vermieters, Ihnen eine solche zu erlauben. 

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