Einzug
- Wohnung erst kündigen, wenn der neue Mietvertag unterschrieben ist
- Umzug und Wohnungsabgabe im Voraus planen
- Vorsicht bei baulichen Veränderungen der Vormieter
Ein Umzug ist meistens mit grossem Aufwand verbunden. Zum Glück gibt es Umzugsfirmen und Putzinstitute, welche Mieterinnen und Mietern viel Arbeit abnehmen. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) gibt keine Empfehlungen für Putzinstitute und Zügelfirmen ab. An was Sie beim Umzug alles denken müssen, lesen Sie in unserer Checkliste. Vergessen Sie im Falle einer Mitgliedschaft nicht, dem Mieterverband Ihrer Region die Adressänderung mitzuteilen.
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Den alten Mietvertrag kündigen
Kündigen Sie die alte Wohnung erst, wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist. Weitere Infos dazu lesen Sie unter Kündigung durch Mieter. Wer ausserhalb der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungstermine ausziehen will, muss einen zahlungsfähigen und zumutbaren Nachmieter stellen. Mehr dazu: Ausserterminlicher Auszug.
Gute Vorbereitung der Wohnungsabgabe
Planen Sie den Umzug möglichst im Voraus und bereiten Sie sich gut auf die Wohnungsabgabe vor. Ist bei der Abgabe mit Problemen zu rechnen, bietet ein Wohnfachberater des Mieterverbands Unterstützung an. Buchen Sie diesen jedoch frühzeitig beim MV der Region. Nach der Wohnungsabgabe muss der Vermieter die Schlussrechnung machen und die Ausbezahlung des Depots veranlassen. Oft dauert dies ein paar Tage oder gar Wochen. Lassen Sie sich bei Schwierigkeiten vom Mieterverband beraten.
Neuer Mietvertrag
Prüfen Sie einen neuen Mietvertrag genau, bevor Sie ihn unterzeichnen. Ist auch klar, wie viel die Nebenkosten effektiv ausmachen? Reichen die Akontozahlungen aus? Überweisen Sie das Mietzinsdepot unbedingt nur auf ein Sperrkonto, das der Vermieter auf einer Bank eröffnet hat. Von Kautionsversicherungen rät der MV generell ab.
Einrichtungen der Vormieter
Achten Sie bei der Wohnungsübernahme unbedingt darauf, dass alle Schäden und Abnützungen im Protokoll aufgelistet sind, auch solche, die Sie nicht stören! Für Schäden, die nicht im Protokoll stehen, kann der Vermieter Sie auch später noch verantwortlich machen. Teilen Sie dem Vermieter unbedingt auch nachträglich entdeckte Mängel (Kratzer, Hicke, etc.) sofort per eingeschriebenem Brief mit.
Vorsicht empfiehlt der MV zudem bei Einrichtungen oder baulichen Veränderungen von Vormietern an der Wohnung, wie z.B. bunt gestrichene Wände oder einer selbst eingebauten Waschmaschine. Teilen Sie dem Vermieter mit, wenn Sie Einrichtungen dieser Art nicht übernehmen wollen. Wenn Sie dem Vormieter Einrichtungsgegenstände abkaufen wollen, ist das verbindlich, solange der Preis nicht übertrieben ist.
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Zu teuren Anfangsmietzins anfechten
Erscheint Ihnen eine neue Wohnung als zu teuer, können Sie innert 30 Tagen nach Schlüsselübergabe den Anfangsmietzins bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Lassen Sie sich aber unbedingt vorgängig vom Mieterverband beraten.
Fallbeisspiele aus der Praxis
Akkordeon. Mit Tab bzw. Shift-Tab zu Eintr?ägen navigieren, dann Inhalt mit Enter auf und zuklappen.-
- Rund um den Einzugstermin
- 4 Fragen & Antworten
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- Zustand der neuen Wohnung
- 7 Fragen & Antworten
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Auszug und Einzug
Antworten auf alle mietrechtlichen Fragen rund um den Ein- und Auszug (32 Seiten mit Mängelliste) ► Praktische Tipps siehe Broschüre «Problemlos zügeln!».
Problemlos zügeln!
Auf was Sie achten sollten: Eine praktische Hilfe für den Umzug mit einer Checkliste, damit nichts vergessen geht (28 u. 8 Seiten)
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