Wohnungsabgabe & Protokoll

  • Nur einwandfreie Wohnungsprotokolle unterschreiben
  • Wohnungsabgabe spätestens einen Tag nach Ende des Mietverhältnisses
  • Bei Reinigungsinstituten auf eine «Abnahmegarantie» achten

Zeitpunkt der Wohnungsabgabe

Laut Gesetz müssen Mieterinnen und Mieter eine Wohnung spätestens am letzten Tag der Mietdauer zur Geschäftszeit abgeben. Viele Mietverträge sehen aber vor, dass die Abgabe bis zum Mittag des darauf folgenden Tages möglich ist (also z.B. am 1. April bis um 12 Uhr, wenn das Mietverhältnis auf Ende März gekündigt ist). Fällt der Abgabetermin auf einen Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich laut Gesetz auf den nächsten Werktag. Dies gilt heute nach weitverbreiteter Auffassung auch für Samstage. Vereinbaren Sie mit dem Vermieter aber rechtzeitig den Termin für die Wohnungsabgabe. Mehr dazu siehe unten unter Regionale Besonderheit.

Regionale Besonderheit

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Aufgepasst beim Wohnungsprotokoll

Bei der Wohnungsabgabe füllt der Vermieter ein Wohnungsprotokoll aus. In diesem Protokoll werden die Beschädigungen und Mängel in der Wohnung notiert. Gleichzeitig wird festgestellt, welche dieser Schäden der ausziehende Mieter bezahlen soll. Lesen Sie das Protokoll gründlich durch und unterschreiben Sie es nur, wenn Sie damit einverstanden sind. Es gibt keine Pflicht, das Protokoll zu unterschreiben. Mit einer Unterschrift unter das Protokoll akzeptieren Sie die Schäden und müssen diese bezahlen. Die Schlüsselabgabe sollten Sie sich von der Vermieterin schriftlich bestätigen lassen, auch wenn sie auf ein Protokoll verzichtet.

Bei Unsicherheiten Wohnungsexperten beiziehen

Rechnen Sie mit Schwierigkeiten bei der Wohnungsabgabe? Dann lassen Sie sich durch einen Wohnungsexperten des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) unterstützen. Melden Sie sich frühzeitig beim MV Ihrer Region, wenn Sie diese Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten. 

Für welche Schäden müssen Mieter aufkommen?

  • Übermässige Abnutzung: Mieter haften nur für Schäden, die durch übermässige Abnutzung entstanden sind. Zudem müssen sie nicht die ganzen Reparaturkosten übernehmen, sondern nur den Zeitwert:  Die Abgrenzung zwischen normaler und übermässiger Abnützung ist nicht immer einfach. Als Faustregel gilt: Überall, wo man sich sagen muss «da ist mir ein kleines Malheur passiert», beginnt die übermässige Abnützung.
  • Grössere Beschädigungen sollte eine Fachperson reparieren. Überlassen Sie den Reparaturauftrag dem Vermieter und klären Sie das Vorgehen für die Schadensbehebung schon vor der Wohnungsabgabe ab. Führen Reparaturen zu einer verspäteten Weitervermietung, haften Mieter unter Umständen dafür. Beachten Sie auch die Bestimmungen Ihrer Haftpflichtversicherung.
  • Kleinreparaturen (Kleiner Unterhalt) für die es kein Fachwissen braucht, sowie der Ersatz von Kleinteilen (Duschschlauch, Kuchenblech etc.) müssen Mieter selber vornehmen. Besorgen Sie die Ersatzteile im Fachhandel noch vor der Wohnungsabgabe. Gibt der Vermieter Kleinreparaturen in Auftrag, kommt dies am Ende für Mieter meist teurer. 
  • Normale Abnutzung: Hierfür haften nicht die Mieter. Will der Vermieter die Wohnung sanieren, können Mieter darauf bestehen, dass er erst nach der Wohnungsabgabe damit beginnt.
  • Spezialfall Nikotinablagerungen: Starker Nikotinbelag an Wänden und Decken erfordert oft einen speziellen Anstrich, einen sogenannten Isolierungsgrund oder eine Nikotinsperre. Diesen müssen die ausziehenden Mieter auch dann bezahlen, wenn die Lebensdauer der Malerarbeiten (Dispersionsanstrich hat eine Lebensdauer von 8 Jahren) bereits abgelaufen ist. In diesem Fall müssen Mieter nur die Zusatzkosten für die Nikotinsperre berappen. Alle anderen Malerarbeiten, auch fürs Abdecken, bezahlt die Vermieterschaft, wenn die Lebensdauer abgelaufen ist.

Was ist bei der Reinigung zu beachten?

Die Wohnung muss gut gereinigt zurückgegeben werden. Vereinbaren Sie unbedingt eine sogenannte «Abnahmegarantie», wenn Sie ein Reinigungsinstitut damit beauftragen. Das Reinigungsinstitut muss dann eine Gratis-Nachreinigung vornehmen, wenn Ihr Vermieter noch schmutzige Stellen findet. Da die Nachreinigungen sofort erledigt werden müssen, sollte bei der Wohnungsabgabe jemand vom Putzinstitut dabei sein.

Regionale Besonderheit

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Fallbeispiele aus dem Alltag

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Drucksachen bestellen

Hier können Sie Broschüren und ein Formular zum Thema bestellen. Die Online-Zahlung erfolgt per Kredit- oder Postkarte (Preise inkl. MWST, ohne Versandkosten). Der Versand durch die Post erfolgt innert weniger Tage. MV-Mitglieder profitieren von Vergünstigungen. Bitte melden Sie sich dazu zuerst oben rechts an.

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3 Seiten mit je 2 Kopien und Deckblatt mit Erläuterungen. Kann auch als PDF kostenlos heruntergeladen werden.