Zurück zu Startseite
Fallbeispiel
 | 
Einzug  | 
Mängel & Schäden

Wohnung nicht bezugsbereit

Was kann ich tun, wenn die neue Wohnung am Einzugstermin noch nicht bezugsbereit ist?

In diesem Fall können Sie der Vermieterschaft eine Frist von einigen Tagen ansetzen und dann vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die Wohnung noch immer nicht bezogen werden kann. Aber aufgepasst: Das Rücktrittsrecht haben Sie nur, wenn das Wohnen in den betreffenden Räumlichkeiten wirklich unmöglich oder unzumutbar ist. Ist dies nicht der Fall, sondern die Benutzung des Mietobjekts einfach nur beeinträchtigt, haben Sie bloss Anspruch auf eine Mietzinsreduktion und allenfalls Schadenersatz.

Die meisten Mieter*innen sind daran jedoch nicht interessiert, da sie auf das betreffende Mietobjekt angewiesen sind. In diesem Fall können sie am Mietvertrag festhalten. Den Mietzins schulden sie dann aber erst vom Zeitpunkt an, in dem ein Einzug möglich ist.

Sowohl bei einem Rücktritt vom Vertrag als auch bei einem unfreiwilligen späteren Einzug schuldet die Vermieterschaft vollen Schadenersatz. Unter Umständen muss sie also für Hotelübernachtungen und die Einlagerung von Möbeln aufkommen. Aus Beweisgründen ist es wichtig, dass Sie in einem eingeschriebenen Brief an die Vermieterschaft festhalten, dass Sie einziehen wollten und nicht konnten.

Zurück zu Startseite