14.04.2015
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MV  | 
Miettipp

Gärtnern ohne Stolpersteine

Urban Gardening liegt im Trend. Bei der Bepflanzung von Balkon und Garten gibt es jedoch einige Punkte zu beachten.

Stockrosen sind sehr beliebt und lassen sich auch auf einem sonnigen Balkon ziehen.
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Stockrosen sind sehr beliebt und lassen sich auch auf einem sonnigen Balkon ziehen.

Dürfen Mieterinnen und Mieter den Balkon nach Lust und Laune bepflanzen? Sofern dieser ausschliesslich zur gemieteten Wohnung gehört und Sie sich an bestimmte Regeln halten, dürfen Sie das. Ein zu beachtender wichtiger Punkt ist beispielsweise die bauliche Tragfähigkeit. Nicht erlaubt sind schwere Pflanzentröge, die den Balkon zum Einsturz bringen könnten. Da die Belastungsgrenze für Mieter schwer abzuschätzen ist, sprechen Sie sich vor grösseren Anpflanzungen am besten vorgängig mit dem Vermieter ab.

Die Bepflanzung darf nicht über den Balkonbereich hinauswachsen. Sie dürfen also keine Triebe der Fassade entlang klettern oder vor die Fenster anderer Wohnungen hängen lassen. Gewisse Vermieter erlauben Blumenkistchen nur auf der Innenseite des Balkongeländers. Das ist zwar kleinlich, rechtlich lässt sich aber nicht viel dagegen einwenden. Dass in die Höhe wachsende Pflanzen die Balkonbrüstung etwas überragen, solange sie niemandem die Sicht verdecken, muss jedoch zulässig sein. Das zu verbieten, wäre unverhältnismässig.

Verbote im Mietvertrag brauchen einen sachlichen Grund

Die Verhältnismässigkeit ist im Mietrecht ein grundlegendes Prinzip. Demnach sind Verbote in der Hausordnung oder im Mietvertrag nur gültig, wenn sie einen sachlichen Grund haben. Eine Rolle spielen dabei auch die Umstände. Wohnen Sie beispielsweise in einem repräsentativen Gebäude am Zürcher Limmatquai, kann die Hausordnung eventuell Vorschriften über die Art der Balkonbepflanzung enthalten, die in einem normalen Wohnblock kaum haltbar sind.

Urban Gardening als Gemeinschaftsprojekt

Auf gemeinschaftlich genutzten Flächen wie Hinterhöfen, Flachdächern etc. sollte Urban Gardening, wie das neue Gemeinschaftsgärtnern im städtischen Umfeld heisst, nur mit der Zustimmung des Vermieters betrieben werden. Dieser tut gut daran, die Erlaubnis nur dann zu erteilen, wenn eine deutliche Mehrheit der Hausbewohner hinter dieser Idee steht. Urban Gardening funktioniert nur, wenn es sich auf einer breiten Zustimmung der Mietparteien abstützen kann. Dies ist auch Sinn und Zweck dieser Gemeinschaftsidee. Es geht nicht darum, dass jeder für sich im eigenen Gärtchen Kartoffeln zieht. Wenn Sie Gleichgesinnte in Ihrem Wohnhaus fürs Urban Gardening begeistern können, der Vermieter aber nichts davon wissen will, wenden Sie sich am besten an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Viele Gemeinden stehen solchen Aktivitäten positiv gegenüber und stellen Ihnen vielleicht eine Fläche auf öffentlichem Grund zur Verfügung.