04.03.2021

Was für Auswirkungen hat das neue CO2-Gesetz auf Mieter*innen?

Am 13. Juni 2021 stimmen wir in der Schweiz über das Referendum zum revidierten CO2-Gesetz ab. Nach Einschätzung des Mieterinnen- und Mieterverband (MV) hat das neue Gesetz, das den Klimaschutz in der Schweiz verstärken soll, nur marginale Auswirkungen auf die Mieter*innen. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

Wie betrifft das neue CO2-Gesetz die Mieter*innen?

Die Mieter*innen sind einerseits betroffen bei einer energetischen Sanierung ihres Gebäudes, wenn z.B. fossile Heizungen ersetzt werden müssen, andererseits von der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas, die zum Heizen der Wohnungen genutzt werden.

Was sagt das neue CO2-Gesetz zu den energetischen Gebäudesanierungen?

Bereits heute gibt es das Gebäudeprogramm zur Finanzierung von Massnahmen zur Emmissionsminderung bei bestehenden Gebäuden. Diese Fördermittel werden verwendet, um die Isolation der Gebäudehülle und den Austausch von alten Heizungsanlagen zu finanzieren. Das Tempo der Sanierung bestehender Gebäude ist jedoch zu langsam. Pro Jahr wird zurzeit nur ein Prozent des Gebäudebestands saniert. Mit dem neuen CO2-Gesetz soll dieser Prozess beschleunigt werden.

Ab 2023 bis 2026 wird deshalb der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen praktisch verunmöglicht. Der Umstieg wird mit Fördermitteln im Rahmen eines Bundesprogrammes und der Programme der Kantone erleichtert. In Frage kommt hauptsächlich der Umstieg auf eine Wärmepumpe (Umgebungsluft oder Erdwärme) oder eine Holzheizung (Pellets, Schnitzel, Stückholz).

Interessant ist es, die Kosten der Heizungssyteme zu vergleichen, wenn auch die Energiekosten einberechnet werden. Dann sind langfristig alternative Heizungssysteme nämlich kostengünstiger.

Kann der Ersatz der fossilen Heizungen zu höheren Kosten für die Mieter*innen führen?

Die Kosten für einen Heizungsersatz können auf die Mieter*innen überwälzt werden, wenn sie die Kosten für einen gleichwertigen Ersatz der bisherigen Heizung übersteigen. Bei grösseren Liegenschaften liegen die Investitionskosten für neue Heizsysteme pro Wohnung unter 10‘000 CHF, der wertvermehrende Anteil, der auf die Mieter*innen überwälzt werden darf, nochmals einiges tiefer. Zudem müssen die Fördergelder abgezogen werden.

Umgerechnet würde das zu einem monatlichen Mietzinsaufschlag von weniger als 20 CHF pro Haushalt führen. Je nach Heizsystem werden zudem Kosten für das Heizmaterial eingespart. Zudem nehmen die Nebenkosten bei besser gedämmten Gebäuden ab.

Zusammenfassend kann man deshalb sagen, dass die Vorschriften im Bereich der Heizungen die Mieterhaushalte nicht belasten. Neue Heizungssysteme allein führen kaum zu Mehrausgaben, wenn die Heizungskosten und die Nebenkosten miteinbezogen werden.

Was sagt das neue Gesetz zur CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas?

Mit dem neuen CO2-Gesetz kann die CO2-Abgabe auf Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas von heute 96 CHF bis auf 210 CHF pro Tonne CO2 erhöht werden, falls die Schweiz bis 2030 ihre Zwischenziele zur CO2-Reduktion verfehlt.

Bei der CO2-Abgabe werden zwei Drittel der Einnahmen an die Bevölkerung und die Wirtschaft rückverteilt. Die Rückerstattung für die Bevölkerung erfolgt pro Kopf und via Krankenkassenprämien (beim höchsten Abgabesatz beträgt sie pro Person und Jahr 75 CHF). Ein Drittel fliesst in das Gebäudesanierungsprogramm und unterstützt damit jene Hausbesitzer*innen, die energetische Sanierungen in ihren Gebäuden vornehmen. Bei der Überwälzung der Kosten auf die Mieter*innen müssen diese Fördergelder von der Investitionssumme abgezogen werden und führen damit zu weniger hohen Aufschlägen bei den Mieten. Neu sollen diese Gelder weitere Programme vor allem im Bereich Wärmeversorgung ermöglichen oder auch für Elektroauto-Ladestationen in Mehrparteiengebäude eingesetzt werden.

Wird die neue CO2-Abgabe zu höheren Kosten für Mieter*innen führen?

Aufgrund der Massnahmen zur Förderung klimafreundlicher Heizungen im CO2-Gesetz ist davon auszugehen, dass 2030 die Mehrheit der Mieter*innen in einer Wohnung mit einer fossilfreien Heizung oder in einer Wohnung mit tiefem Energieverbrauch leben und deshalb keine oder eine tiefe CO2-Abgabe bezahlen wird.

In gewissen Einzelfällen sind jedoch zusätzliche Kosten für die Mieter*innen möglich. So zeigten Berechnungen einer Studie von Infras/Swisscleanteach (2019): Während heute ein Familienhaushalt (2 Erwachsene, 2 Kinder, Wohnung 80 Quadratmeter, schlechter energetischer Zustand, Einkommen brutto 85‘000 CHF/Jahr), der noch fossil heizt, nach Abzug der Rückerstattung an die Bevölkerung eine CO2-Abgabe von 140 CHF/Jahr für Heizen und Warmwasser zahlt, würde die CO2-Abgabe 2030 für diese Familie nach Abzug der Rückerstattung auf maximal 520 CHF/Jahr steigen. Es wären also gegenüber heute mit Mehrkosten von maximal 380 CHF/Jahr (32 CHF/Monat) zu rechnen.

Für einen vergleichbaren Familienhaushalt mit einem tiefen fossilen Energieverbrauch würde hingegen die CO2-Abgabe bei 0 CHF liegen und der Familie würde 2030 von 300 CHF/Jahr aus der Rückerstattung an die Bevölkerung profitieren.

Die CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas kann also in Einzelfällen zu Mehrausgaben für die Mieter*innen führen. Über die Rückverteilung und Förderprogramme werden die meisten Mieterhaushalte jedoch von der CO2-Abgabe profitieren.

Ist die CO2-Abgabe sozialverträglich?

Ja. Berechnungen einer Studie von Infras/Swisscleantech (2019) zeigen, dass Haushalte mit einem geringen Einkommen etwas mehr profitieren als jene mit hohen Einkommen. Sie haben einen kleineren Flächenverbrauch und damit weniger Heizkosten und profitieren mehr von der Pro-Kopf-Rückerstattung.

Wer ist das Referendumskomitee?

Hinter dem Referendumskomitee «Nein zum CO2-Gesetz» steckt die Erdöl- und Autolobby, unterstützt von der SVP und dem Hauseigentümerverband (HEV).

Hintergrundpapier des MV zum CO2-Gesetz

In einem Hintergrundpapier erläutert der MV näher, weshalb das Gesetz im Bereich Heizen die Mietkosten nur geringfügig beeinflusst. Er stellt sodann verschiedene Forderungen zur Umsetzung des Gesetzes auf, welche die Interessen von Mieter*innen berücksichtigen sollen.

Hier können Sie das Hintergrundpapier lesen: