01.09.2025
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News

Referenzzins und Mietzins

Der Referenzzins ist auf 1.25% gesunken. Faire Vermieter*innen werden Ihnen einen Senkungsanspruch automatisch weitergeben. Falls das nicht der Fall ist, werden Sie aktiv und überprüfen Sie Ihren Mietzins. Aber Achtung, keine voreiligen Senkungsgesuche! Es könnte wegen der Teuerung eine Erhöhung drohen.

Im Kanton Bern erheben Vermieter*innen in der Regel eine Kostensteigerungspauschale von 0.5% pro Jahr. In den meisten Fällen ist dieser Ansatz jedoch zu hoch. Deshalb setzen wir uns für abgestufte Pauschalen ein und empfehlen, folgende Kostensteigerungspauschalen zu akzeptieren:

0.5%

…wenn nur Heizung, Hauswartung und TV-Kosten als separate Nebenkosten auf

dem Mietvertrag aufgeführt sind.

0.25% 

…wenn neben Heizung, Hauswartung und TV-Kosten noch weitere Kosten als

separate Nebenkosten auf dem Mietvertrag aufgeführt sind.

0%

... wenn: 

  • die Liegenschaft unter 5 Jahre alt ist (Neubau)
  • bisher keine Reparaturarbeiten vorgenommen wurden
  • alle massgeblichen Nebenkosten als separate Nebenkosten auf dem Mietvertrag aufgeführt sind.

Das Argumentarium dazu finden Sie unten bei den Merkblättern.

Musterschreiben und Merkblätter