
Referenzzins und Mietzins
Der Referenzzins ist auf 1.5% gesunken. Faire Vermieter*innen werden Ihnen einen Senkungsanspruch automatisch weitergeben. Falls das nicht der Fall ist, werden Sie aktiv und überprüfen Sie Ihren Mietzins. Aber Achtung, keine voreiligen Senkungsgesuche! Es könnte wegen der Teuerung eine Erhöhung drohen.
Wurde eine Senkung berechnet, senden Sie Ihrer Vermieter*in umgehend ein Senkungsgesuch zu. Versenden Sie dieses aus Beweisgründen per Einschreiben.
Die Vermieter*in hat nun 30 Tage Zeit, Ihnen eine Antwort zuzustellen. Sind Sie mit der Antwort nicht einverstanden? Lassen Sie sich von uns beraten.
Behalten Sie nach Erhalt der Antwort die 30-tägige Frist im Auge, um bei der zuständigen Schlichtungsbehörde rechtzeitig ein Gesuch einzureichen.
Musterschreiben und Merkblätter
FAQ Mietzinssenkung
Akkordeon. Mit Tab bzw. Shift-Tab zu Eintr?ägen navigieren, dann Inhalt mit Enter auf und zuklappen.-
- Zeitpunkt
- Wann gilt die Senkung?
-
- Ist eine rückwirkende Mietzinsherabsetzung möglich?
- Zurückerstattung der Mietzinse
-
- Antwortfrist Gesuch
- Wie lange muss ich auf Antwort warten
-
- Frist verpasst
- Was tun?
-
- Unterzeichnende
- Wer muss unterzeichnen?
-
- Kein Mietvertrag, mündlicher Mietvertrag
- Ich finde meinen Vertrag nicht
Mietzinserhöhung
Musterschreiben Mietzinserhöhung
FAQ Mietzinserhöhung
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- Zustellung
- Wann gilt die Erhöhung als zugestellt?
-
- Anfechtung abschicken
- Wann spätestens
-
- Berechnung der Anfechtungsfrist
- erster und letzter Tag
-
- Beweislast Zusgtellung Anfechtung
- Eingeschrieben schicken
-
- Abwesenheit Sommerferien
- Ich war lange weg
-
- Postlagerung
- Ich habe die Post hinterlegt
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Freiburg franz. Teil
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