03.03.2025
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News

Referenzzins und Mietzins

Der Referenzzins ist auf 1.5% gesunken. Faire Vermieter*innen werden Ihnen einen Senkungsanspruch automatisch weitergeben. Falls das nicht der Fall ist, werden Sie aktiv und überprüfen Sie Ihren Mietzins. Aber Achtung, keine voreiligen Senkungsgesuche! Es könnte wegen der Teuerung eine Erhöhung drohen.

Wurde eine Senkung berechnet, senden Sie Ihrer Vermieter*in umgehend ein Senkungsgesuch zu. Versenden Sie dieses aus Beweisgründen per Einschreiben.

Die Vermieter*in hat nun 30 Tage Zeit, Ihnen eine Antwort zuzustellen. Sind Sie mit der Antwort nicht einverstanden? Lassen Sie sich von uns beraten.

Behalten Sie nach Erhalt der Antwort die 30-tägige Frist im Auge, um bei der zuständigen Schlichtungsbehörde rechtzeitig ein Gesuch einzureichen.

Musterschreiben und Merkblätter

FAQ Mietzinssenkung

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Mietzinserhöhung

FAQ Mietzinserhöhung

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