Mängel & Schäden
- Mangel sofort dem Vermieter melden
- Beweise sichern
- Kleine Reparaturen selber vornehmen
Mangel schriftlich melden
Mängel, die Mieterinnen und Mieter nicht selber verschuldet haben, müssen vom Vermieter beseitigt werden. In vielen Fällen reicht bereits eine Mail oder ein Anruf an den Vermieter. Führt der einfache Weg nicht zum gewünschten Erfolg, dann haken Sie als Mieter per eingeschriebenem Brief beim Vermieter nach. Setzen Sie darin auch eine Frist, bis wann sich der Vermieter bei Ihnen melden oder den Mangel beseitigen soll (ca. 14 Tage). In Eilfällen (z.B. Ausfall der Heizung) können Sie auch eine kürzere Frist setzen. Beschreiben Sie möglichst genau, was nicht mehr in Ordnung ist. Als Nachweis können Fotos helfen.
Unterlagen & Tools
Antwort des Vermieters prüfen
Reagiert der Vermieter nicht in der angesetzten Frist oder weist er die Verantwortlichkeit an den Mieter zurück, lohnt sich eine genaue Prüfung. Unter Umständen ist ein Nachhaken oder der Gang an die Schlichtungsbehörde sinnvoll. Lassen Sie sich vorgängig für das genaue Vorgehen durch den Mieterinnen- und Mieterverband (MV) beraten.
Mit der Lebensdauertabelle Amortisation ermitteln
Für die Beseitigung von Mängeln und Schäden, die durch normale Abnutzung entstanden sind, muss der Vermieter aufkommen. Mieter müssen die Kosten nur übernehmen, wenn Ihnen etwa ein Missgeschick passiert ist. Senden Sie in diesen Fällen die Rechnung an Ihre Privathaftpflichtversicherung. Ist die Lebensdauer des kaputten Gegenstandes/Bauteils ganz oder teilweise abgelaufen, muss der Vermieter die Kosten ganz oder anteilsmässig tragen. Die Lebensdauer respektive Amortisationszeiten von Bauteilen oder Einrichtungsgegenständen können Sie anhand der Lebensdauertabelle ermitteln. In Streitfällen stellen Schlichtungsbehörden und Gerichte darauf ab.
Unterlagen & Tools
Ausnahme: Kleinreparaturen
Kleinere Reparaturen, welche Mieter selber ohne eine Fachperson beheben können, gehören zum so genannten kleinen Unterhalt. Die Kosten (bis ca. 150 Franken) muss der Mieter bezahlen. Ein undichter Duschschlauch oder ein zerbrochenes Zahnputzglas müssen Mieter auf eigene Kosten ersetzen.
Meldepflicht einhalten
Immer eine Meldepflicht besteht bei Mängeln, die Folgeschäden verursachen können. Setzen Sie den Vermieter sofort in Kenntnis, wenn beispielsweise Wasser aus der Badewanne austritt, um einen grösseren Wasserschaden zu vermeiden. Auch bei Schimmelbefall sollten Sie sofort den Vermieter informieren und zwar unbedingt schriftlich per Einschreiben.
Unterlagen & Tools
Mietzinsreduktion verlangen
Für die Dauer des Mangels können Mieter eine Mietzinsreduktion verlangen. Die Höhe der Reduktion muss im Einzelfall ermittelt werden. Einen Anhaltspunkt gibt das Merkblatt Gerichtsentscheide: Mietzinsreduktion bei Mängeln.
Achtung: Reduzieren Sie auf keinen Fall von sich aus die Mietzinszahlung.
Fallbeispiele aus dem Alltag
Akkordeon. Mit Tab bzw. Shift-Tab zu Eintr?ägen navigieren, dann Inhalt mit Enter auf und zuklappen.-
- Mängel beim Einzug
- 5 Fragen & Antworten
-
- Mängel während der Mietdauer
- 6 Fragen & Antworten
-
- Schimmelbefall und Feuchtigkeit
- 5 Fragen & Antworten
-
- Mängel beim Auszug
- 5 Fragen & Antworten
-
- Mietzinsreduktion verlangen
- 3 Fragen & Antworten
-
- Schwerwiegende Mängel
- 6 Fragen & Antworten
Merkblätter
- Einzug: Wenn die neue Wohnung Mängel aufweist (PDF, 51 KB)
- Rechte bei Mängeln/Schäden an der Wohnung (PDF, 73 KB)
- Merkblatt – Hinterlegung der Miete: So geht’s (PDF, 67 KB)
- Frieren und Schlottern in der Mietwohnung (PDF, 40 KB)
- Gerichtsentscheide: Mietzinsreduktion bei Mängeln (PDF, 123 KB)
- Wenn's kreucht und fleucht: Schädlinge in der Mietwohnung (PDF, 4586 KB)
Miettipps
Musterbriefe
Verträge und Formulare
Tools
Drucksachen bestellen
Hier können Sie Broschüren zum Thema bestellen. Die Online-Zahlung erfolgt per Kredit- oder Postkarte (Preise inkl. MWST, ohne Versandkosten). Der Versand durch die Post erfolgt innert weniger Tage. MV-Mitglieder profitieren von Vergünstigungen. Bitte melden Sie sich dazu zuerst oben rechts an.
Mängel an der Mietsache
Wie Sie die Behebung von Schäden und Mängeln durchsetzen und zu einer Mietzinsreduktion kommen (36 Seiten)
Paritätische Lebensdauertabelle: Bewertung von Einrichtungen
Die Bewertung von Einrichtungen. Wie viel muss ich beim Auszug noch bezahlen und was darf für Neuerungen verrechnet werden? (A6, 80 Seiten)
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:

- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?