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Fallbeispiel
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Mängel & Schäden

Geräusche mit Heizung

Weil die Heizung nachts laute Geräusche verursacht, haben wir eine Mietzinsreduktion verlangt. Der Vermieter liess die Sache abklären und sagt, das Problem lasse sich erst nach Ende der Heizsaison beheben. Müssen wir das dulden?

Ihr Vermieter befindet sich im Irrtum. Eine Mietzinsreduktion wegen Mängeln am Mietobjekt ist ausschliesslich eine Frage von Leistung und Gegenleistung. Wenn das Mietobjekt nicht dem entspricht, was Sie erwarten können, haben Sie Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Ob der Vermieter getan hat, was er tun kann, oder ob ihn sogar ein Verschulden am Mangel trifft, spielt dabei keine Rolle. Aus diesem Grund muss Ihnen der Vermieter eine Reduktion gewähren, solange Sie durch Heizgeräusche gestört werden.

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