Zurück zu Startseite
Fallbeispiel
 | 
Mängel & Schäden  | 
Kündigung durch Mieterschaft

Grenzfall schwerwiegender Mangel

Wie verhalte ich mich in einem Grenzfall, wenn nicht klar ist, ob ein Mangel schwerwiegend genug ist für eine fristlose Kündigung?

Ob ein Mangel eine fristlose Kündigung rechtfertigt, steht meistens nicht eindeutig fest. Jeder Fall ist sozusagen ein Grenzfall. Falls Sie als Mieterschaft in einem solchen Fall einfach fristlos kündigen, riskieren Sie, dass die Vermieterschaft das nicht akzeptiert und auf dem Rechtsweg den Mietzins bis zum nächsten regulären Kündigungstermin einfordert. Dann kann es sein, dass ein Gericht nach vielen Monaten entscheidet, Sie müssten diesen doch noch bezahlen. Um sich gegen dieses Risiko abzusichern, können Sie bei der Schlichtungsbehörde im Voraus ein Verfahren einleiten, um festzustellen, ob Sie zur fristlosen Kündigung berechtigt sind. In vielen Fällen ist das aber kein gangbarer Weg, weil er zu lange dauert. Die beste Lösung ist häufig, mit der Vermieterschaft zu verhandeln. Sie können ihr dabei empfehlen, eine fristlose Kündigung zu akzeptieren, weil Sie sonst eine massive Mietzinsreduktion verlangen und mit einer Mietzinshinterlegung Druck ausüben würden. Sie können ihr zudem einen Deal anbieten. Etwa, dass Sie auf eine rückwirkende Mietzinsherabsetzung verzichten, wenn sie im Gegenzug die fristlose Kündigung akzeptiert.

Zurück zu Startseite