Wohnungssuche

  • Vorsicht bei Wohnungsvermittlern mit 0900er Nummern
  • Bei auffällig tiefen Nebenkosten beim Vermieter nachfragen
  • Referenzpersonen vorgängig informieren

Eine geeignete Wohnung zu finden, ist heute zu einer grossen Herausforderung geworden. Vielerorts ist das Angebot so knapp, dass bei Wohnungsbesichtigungen Bewerberinnen und Bewerber Schlage stehen. Patentrezepte für die erfolgreiche Suche gibt es nicht. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) vermittelt keine Wohnungen.

Vorsicht vor falschen Wohnungsinseraten und Betrügern

Immer wieder kommt es vor, dass Betrüger auf gängigen Webportalen fingierte Wohnungsinserate aufschalten und sich dabei auch gefälschter Zertifikate bedienen (z.B. mit dem MV-Logo). Dabei werden Wohnungsinteressenten aufgefordert, vor der Schlüsselübergabe eine Kaution einzuzahlen. Nach der Bezahlung hören die Interessenten hingegen nichts mehr vom angeblichen Vermieter und es kommt auch nicht zur Schlüsselübergabe. Das Mietzinsdepot ist weg.

Der Mieterverband warnt vor derartigen Betrügern und empfiehlt Wohnungssuchenden, nie an einen Unbekannten im Voraus irgendwelche Zahlungen zu leisten. Vielmehr sollte immer zuerst die betreffende Wohnung besichtigt und erst nach gegenseitiger Unterzeichnung des Mietvertrages die vertraglich vereinbarte Sicherheit geleistet werden. Vertrauenswürdige Vermieter erkennt man daran, dass sie von sich aus oder auf Wunsch des Mieters ein Sperrkonto anlegen, wie es das Gesetz auch vorsieht. Bei Unsicherheiten über die Besitzverhältnisse gibt das Grundbuchamt am Ort der Liegenschaft Auskunft. Sagen Sie im Zweifelsfalle besser nein.

Vorsicht ist übrigens auch bei 0900-er Nummern geboten. Dahinter stecken oft Wohnungsvermittler, die gegen hohe Gebühren hauptsächlich in die eigene Tasche wirtschaften.

Vorsicht bei zu tiefen Nebenkosten

Der neue Mietvertrag liegt zur Unterzeichnung bereit. Spätestens jetzt sollten Sie als Neumieter noch genau klären, mit welchen Nebenkosten im neuen Mietverhältnis effektiv zu rechnen sind. Dies gilt vor allem, wenn im  Wohnungsinserat keine oder nur ungenaue Angaben aufgeführt waren oder wenn die Nebenkosten im Vertrag auffällig tief angesetzt sind. Fragen Sie beim Vermieter am besten schriftlich nach, wie hoch die Nachzahlung im letzten Jahr ausgefallen ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Akontozahlungen nicht ausreichen, was meist zu hohen Nachzahlungen führt. Faire Vermieter berechnen die Höhe der Akontozahlungen von Beginn weg aufgrund der durchschnittlichen Kosten der letzten drei Jahre und geben transparente Auskunft darüber.

Anmeldeformular bei der Wohnungssuche

Dem Vermieter steht das Recht zu, Referenzauskünfte über Neumieter einzuholen sowie deren Solvenz zu überprüfen. In der Regel verlangt er dazu in einem Anmeldeformular Angaben zum Einkommen, Arbeitgeber sowie aktuelle Betreibungsregisterauszüge. Oft wird auch nach Referenzpersonen wie etwa nach früheren Vermietern gefragt. Grundsätzlich sind Sie als Mieter nicht verpflichtet, auf diese Fragen einzugehen. Ohne diese Angaben sinken jedoch Ihre Chancen, in die engere Wahl zu kommen. Der MV empfiehlt, dass Sie vor allem alle Ihre Referenzpersonen vorgängig informieren. Der Vermieter darf nur bei den von Ihnen im Fragebogen angegebenen Personen Referenzen einholen. 

Fallbeispiele aus dem Alltag

  • Schlechte Referenz: Ich erhalte bei der Wohnungssuche nur Absagen und bin fast sicher, dass dies an schlechten Referenzauskünften meines bisherigen Vermieters liegt. Was kann ich dagegen tun?
  • Unzulässige Fragen: Muss ich auf einem Wohnungs-Bewerbungsformular die Frage beantworten, ob ich Mitglied des Mieterverbands sei?
  • Umtriebsentschädigung: Muss ich eine Umtriebsentschädigung von 150 Franken bezahlen,  wenn ich einen erhaltenen  Mietvertrag nicht unterzeichne, und dies so auf dem Anmeldeformular für die Wohnung steht?