Unzulässige Fragen
Ich sollte auf einem Wohnungs-Bewerbungsformular die Frage beantworten, ob ich Mitglied des Mieterverbands bin. Muss ich das?
Nein! Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat Richtlinien erlassen, was auf solchen Bewerbungsformularen gefragt werden darf. Gemäss diesen ist die Frage nach der Mitgliedschaft im Mieterinnen- und Mieterverband (MV) unzulässig. Deshalb haben Sie ein Recht auf Notlüge. Sie dürfen die Frage falsch beantworten, ohne deswegen Konsequenzen befürchten zu müssen.
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:

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Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?