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Fallbeispiel
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Wohnungssuche

Unzulässige Fragen

Ich sollte auf einem Wohnungs-Bewerbungsformular die Frage beantworten, ob ich Mitglied des Mieterverbands bin. Muss ich das?

Nein! Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat Richtlinien erlassen, was auf solchen Bewerbungsformularen gefragt werden darf. Gemäss diesen ist die Frage nach der Mitgliedschaft im Mieterinnen- und Mieterverband (MV) unzulässig. Deshalb haben Sie ein Recht auf Notlüge. Sie dürfen die Frage falsch beantworten, ohne deswegen Konsequenzen befürchten zu müssen. 

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