01.12.2017

Eigentümer um 15 Milliarden Franken entlastet – Mietende zahlen drauf

Die Eigentümer zahlen heute dank einem Durchschnittszins für die Hypotheken von 1,56 Prozent 15 Milliarden weniger Zinsen als 2008. In dieser Zeit sind die Mieten aber um weitere elf Prozent angestiegen. Der Mieterinnen- und Mieterverband empfiehlt den Mieterinnen und Mietern, eine Mietzinssenkung zu verlangen, wenn sie dies seit der letzten Senkung des Referenzzinssatzes noch nicht getan haben.

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Das Bundesamt für Wohnungswesen hat heute Morgen den Referenzzinssatz publiziert, der nach der Senkung vom Juni bei 1,5 Prozent bleibt. 2008 lag er bei 3,5 Prozent. Während die Eigentümerinnen und Eigentümer 2008 noch rund 30 Milliarden Franken an Zinsen bezahlten, hat sich diese Summe 2017 auf 15 Milliarden Franken halbiert. In der gleichen Zeit sind die Mieten immer weiter gestiegen. Mietrechtlich gesehen handelt es sich um eine massive Umverteilung zu Ungunsten der Mieterhaushalte. Mieterinnen und Mieter sollen eine Mietzinssenkung verlangen, wenn sie dies nicht bereits getan haben, denn bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes warten die Vermieterinnen und Vermieter nicht lange mit einer Erhöhung des Mietzinses zu.

Es lohnt sich, dem Vermieter zu schreiben: Ein Mietzins von 1500 Franken, der noch auf dem Stand eines Referenzzinssatzes von 2 Prozent ist (2015), sollte um rund 80 Franken pro Monat gesenkt werden, was im Jahr mehr als 1000 Franken ausmacht. Die Mietzinssenkung ist noch viel höher, wenn der Mietzins seit mehreren Jahren nicht gesenkt wurde. Auf www.mieterverband.ch gibt der Mietzinsrechner Auskunft über das Senkungspotential (hier gehts direkt zum Mietzinsrechner). Seit dem letzten Juni haben mehrere Zehntausend Mieterinnen und Mieter den Rechner benutzt und viele von ihnen den Senkungsbrief ausgefüllt und heruntergeladen.

Jetzt ist ein guter Moment, das Senkungsbegehren abzuschicken

Weil das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Freitag, 1. Dezember 2017, bekanntgegeben hat, dass der Referenzzinssatz weiter auf dem Rekordtief von 1,5 Prozent liegt, haben weiterhin viele Mieterinnen und Mieter Anrecht auf eine Mietzinssenkung. In einigen Kantonen ist der nächste Kündigungstermin auf den 31. März festgelegt. Schicken Sie deshalb den Senkungsbrief per Einschreiben bis Monatsende an Ihre Verwaltung und verlangen Sie die Senkung auf den nächsten Kündigungstermin. Hier können Sie den Musterbrief für das Senkungsbegehren anfordern.

In unserem Ratgeber Mietrecht finden Sie eine Anleitung und Musterbriefe, wie Sie ein Senkungsbegehren stellen. Berechnen Sie auf dem Mietzinsrechner, wie viel Miete Sie sparen können oder lassen Sie sich von einer Fachperson des MV beraten.

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