09.07.2025
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Luzern  | 
Mietrecht

Bundesplatz: Anfangsmietzins prüfen

Die massiven Mietzinsaufschläge am Bundesplatz 4/4a haben weit verbreitet Unverständnis ausgelöst. Jetzt ziehen die ersten Mieter:innen ein. Zeit also, die neuen Mietzinse genaustens zu prüfen.

Bis zu SFr. 3'200.- Miete für eine 3.5-Zimmer Wohnung, Aufschläge von bis zu SFr. 1'000.- gegenüber den vorherigen Mietzinsen. Das Sanierungsprojekt der Zürich Versicherung am Bundesplatz 4/4a trägt alle Merkmale eines typsichen Rendite-Projekts in sich. "Zürcher Preise bei Luzerner Löhnen', wie die Luzerner Zeitung dazu schrieb. 

Ungerechtfertigte Mietzinserhöhungen

Dass trotz der mehr als stolzen Preise nicht mal die Böden ersetzt wurden oder ein Teil der Wohnungen ohne Balkon auskommen muss, erstaunt bei näherer Betrachtung nicht. Die Baukosten gemäss Baueingabe von acht Millionen Franken hätten gemäss Berechnung eine Mietzinserhöhung von SFr. 385.- pro Monat für eine 3.5-Zimmer Wohnung gerechtfertigt. Die tatsächlichen Mietzinserhöhungen von gut und gerne tausend Franken für eine 3.5-Zimmer Wohnung sind also nicht der Sanierung, sondern einem massiven Rendite-Plus für die Zürich Versicherung geschuldet.

Mietzinse einfach akzeptieren?

Während die letzten Jahre die Finanzierungskosten stetig gesunken sind - die gesunkenen Zinsen wiegen die Teuerung und die höheren Baukosten bei weitem auf - stiegen die Mieten stetig an. Gemäss Studie sind es inzwischen über zehn Milliarden Franken Miete, die pro Jahr ungerechtfertigt von den Mietenden an die Vermieterschaft fliessen. Renditesanierungen wie am Bundesplatz 4/4a durch die Zürich Versicherung gehören zu den Hauptgründen der steigenden Mieten.

Die so erhöhten Mietzinse können aber missbräuchlich sein. Deswegen steht den Mieter:innen das Recht zu, den Anfangsmietzins zu prüfen. Im Kanton Luzern geht das besonders einfach, da dank der 2020 angenommenen MV-Initiative "Fair von Anfang an" die Formularpflicht gilt. Das heisst, dass beim Abschluss eines Mietvertrags für Wohnraume die Vermieterschaft den vorherigen Mietzins, allfällige Erhöhungen und die Begründung der Erhöhung auf dem amtlichen Formular mitteilen muss. Nach Erhalt des Formulars läuft eine 30 tägige Anfechtungsfrist, ohne Anfechtung gilt der Mietzins danach als rechtsgültig vereinbart.

Information der Mieter:innen am Bundesplatz 4/4a

Mittels Plakaten um den Bundesplatz herum und mittels Brief informiert der MV Luzern die neu einziehenden Mieter:innen am Bundesplatz 4/4a über Ihre Rechte bei der Anfechtungs des Anfangsmietzinses. Ein Merkblatt fasst die wichtigsten rechtlichen Informationen zusammen.

Trotz den massiven Mietzinsaufschlägen lässt sich nicht pauschal beurteilen, ob die neuen Mietzinse missbräuchlich sind. Dafür ist eine individuelle Prüfung des Formulars zur Mitteilung des Anfangsmietzinses notwendig. Die Mieter:innen können zur Prüfung einerseits direkt an die kantonale Schlichtungsbehörde gelangen. Mitglieder des MV Luzern haben die Möglichkeit, die unentgeltliche mietrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch für Neumitglieder.