Organisation

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Unter dem Namen Mieterinnen- und Mieterverband Luzern besteht ein konfessionell neutraler und parteipolitisch ungebundener Verein nach Art. 60 ff ZGB. Wir sind zuständig für die Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden und Uri. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Dieser gilt für ein Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). 

Die Dienstleistungen stehen den Mitgliedern ab Einzahlung des Jahresbeitrages sofort zur Verfügung. Ausnahme: Bei der Rechtshilfe (anwaltschaftliche Vertretung vor Gericht) besteht eine Karenzfrist von 3 Monaten.

Wir leisten Hilfe zur Selbshilfe.

Auch Geschäftsmieter können Mitglied werden.