22.04.2020
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MV  | 
Medienmitteilung

Gleichbehandlung für Geschäftsmieter*innen, die von Corona-Krise betroffen sind, ist notwendig

Nachdem der Bundesrat bisher Mieter*innen von Geschäften, die aufgrund der Corona-Krise geschlossen wurden und in Mietzinsnot gekommen sind, allein gelassen hat, begrüsst der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MV), dass die parlamentarischen Wirtschaftskommissionen (WAK) nun Druck auf den Bundesrat für eine nationale Lösung ausüben. Der MV erwartet, dass eine solche Lösung die Gleichbehandlung aller betroffenen Geschäftsmieter*innen sicherstellt und diese für die Dauer der Schliessung der Geschäfte weitgehend finanziell entlastet.

Für Mieter*innen von Geschäften, die aufgrund der Corona-Krise geschlossen wurden und die ihre Miete nicht bezahlen können, gibt es nach wie vor keine gesamtschweizerische Lösung. Der Appell des Bundesrates, dass Geschäftsmieter*innen und Vermieter*innen für die Bezahlung der Mieten auf individueller Ebene eine einvernehmliche Lösung suchen sollen, ist völlig ungenügend, weil die Mieterseite am kürzeren Hebel sitzt.
 
«Wir begrüssen, dass sich beide Wirtschaftskommissionen mit der Problematik der Geschäftsmieten befasst und Lösungsvorschläge ausgearbeitet haben. Der Vorschlag der ständerätlichen Kommission ist jedoch insofern problematisch, dass er eine ungleiche Behandlung schafft. Nicht alle betroffenen Geschäftsmieter*innen können von der Lösung profitieren. So sind aufgrund der vorgeschlagenen Fristen beispielsweise Coiffeurbetriebe, Blumenläden oder Massagepraxen ausgeschlossen. Zudem handelt es sich nur um eine Härtefalllösung. Das verfassungsmässige Prinzip der Gleichbehandlung muss jedoch auch in Zeiten von Notrecht gelten», betonte Carlo Sommaruga, Präsident des MV.
 
Im Gegensatz dazu gewährleistet der Vorschlag der nationalrätlichen Wirtschaftskommission aus Sicht des MV die Gleichbehandlung aller Mieter*innen, deren Geschäfte im Zusammenhang mit der Corona-Krise geschlossen wurden. Positiv ist aus Sicht des Verbandes auch, dass die Lösung rückwirkend gilt und dass die Vermieter*innen in die Pflicht genommen werden.
 
Der MV erwartet vom Bundesrat, dass er nun rasch eine gesetzliche Grundlage vorlegt, welche die Gleichbehandlung der betroffenen Geschäftsmieter*innen in der ganzen Schweiz sicherstellt und sie weitgehend für die Dauer der Schliessung der Geschäfte finanziell entlastet.