19.03.2020
-
MV  | 
Medienmitteilung

Corona-Krise: Bundesrat muss rasch mietrechtliche Fragen klären

Bei vielen Mieter*innen herrscht eine grosse Verunsicherung, was die Massnahmen des Bundes und der Kantone zur Corona-Krise für sie bedeuten. Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MV) wird mit Anfragen überschwemmt. Er hat sich deshalb heute mit einem weiteren Schreiben an den Bundesrat gewendet. Der Verband fordert darin eine rasche und umfassende Klärung wichtiger mietrechtlicher Fragen. Das gilt insbesondere bezüglich der Mietkosten der Geschäftsmieter*innen. Denn die geschuldeten Mietzinse bedrohen zurzeit Tausende von KMU in ihrer Existenz.

1. Mietkosten der Geschäftsmieter*innen

Wegen der von Bund und Kantonen verordneten Schliessung von Geschäftsräumlichkeiten können die Geschäftsmieter*innen diese nicht für den Mietzweck nutzen und einen Umsatz generieren. Deshalb müssen die Mieter*innen von den Mietkosten befreit werden. Der MV fordert den Bundesrat auf, diese Frage raschestmöglich zu entscheiden, da ansonsten Zehntausende Geschäftsmieter*innen mit entsprechenden Klagen die Gerichte und Schlichtungsbehörden überfluten werden.

2. Anfechtung von Kündigungen und Mieterhöhungen

Der MV fordert vom Bundesrat, einen Stillstand der 30-tägigen Frist zu verfügen, die das Obligationenrecht vorsieht, um Kündigungen und Mieterhöhungen anfechten zu können. Denn Mieter*innen haben zurzeit aufgrund der ausserordentlichen Situation nicht die Möglichkeit, sich umfassend über Möglichkeiten der Anfechtung zu informieren.

3. Schutz vor Kündigung wegen Nichtbezahlung der Miete

Es braucht einen Kündigungsschutz für private oder Geschäftsmieter*innen, die wegen Lohnausfall oder der Schliessung von Geschäftsräumlichkeiten ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Der MV fordert, dass diesen Mieter*innen nicht gekündigt werden darf und dass der Bundesrat für die im Obligationenrecht geregelte 30-tägige Zahlungsfrist mit Kündigungsandrohung ein Fristenstillstand verfügt. Die Mietzinse sind weiterhin geschuldet, aber ihre Bezahlung wird damit aufgeschoben.

4. Schutz vor Zwangsräumungen

Der MV fordert, dass alle Zwangsräumungen von Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten suspendiert werden, ausser der Vermieter oder die kantonalen Behörden stellen eine angemessene Alternative zur Verfügung.

5. Umzüge

Im Zusammenhang mit neuen Mietverträgen, Wohnungskündigungen und Umzügen stellen sich zahlreiche Fragen. Viele Zügelunternehmen und Putzinstitute arbeiten nicht mehr. Risikogruppen und Erkrankte kann allenfalls nicht zugemutet werden, umzuziehen. Der Bundesrat muss raschestmöglich klären, wer umziehen kann und wie die mietrechtliche Situation zu regeln ist, sollte ein Umzug nicht möglich sein.

6. Bedingungen für allfällige Staatshilfen

Falls der Bund oder die Kantone Unterstützungsleistungen für Vermieter*innen gewähren sollten, muss dabei zwingend garantiert sein, dass solche Leistungen nur Vermieter*innen zukommen, welche keine missbräuchlichen Mietzinse verlangen.