30.11.2016
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Kabelanschluss: UPC stellt um – prüfen Sie jetzt Alternativen!

Der grösste Netzbetreiber will künftig direkt mit den Mietern ins Geschäft kommen. Vorbei an der TV-Gebühr über die Nebenkosten. Worauf Mietende jetzt achten müssen.

In den meisten Fällen bezahlt heute der Vermieter die Grundgebühr für die Benutzung des Kabelfernsehnetzes. Von den Mietern verlangt er den betreffenden Betrag mit den Nebenkosten zurück. Nur für Zusatzangebote wie schnelleres Internet und zusätzliche TV-Sender erhalten Mietende direkt vom Netzbetreiber eine Rechnung. Die Firma UPC (früher: Cablecom) will das nun ändern. Die grösste Netzbetreiberin der Schweiz bietet den Endnutzern direkte Verträge an. Niemand ist zwar gezwungen, davon Gebrauch zu machen. Die Qual der Wahl ist aber gross. Denn teurer wird es auf jeden Fall. Mit dem neuen Direktvertrag sind monatlich 49 Franken zu bezahlen. Dafür bietet UPC eine wesentlich leistungsfähigere Internetverbindung von 40 Mbit/s. Beim herkömmlichen, über die Nebenkosten abgerechneten Angebot sind es 2 Mbit/s. Ansonsten bleiben die Leistungen gleich: ein Telefonanschluss plus 80 TV-Sender.

Wer sich nicht vorsieht, zahlt plötzlich zu viel.

Wer beim herkömmlichen System der Abrechnung über die Nebenkosten bleibt, bezahlt für dieselbe Leistung wie bisher, aber ebenfalls mehr. Der Preis steigt von Fr. 33.95 auf Fr. 36.90 pro Monat. UPC begründet die Aufschläge mit Investitionen ins Netz. Ob das berechtigt ist, lässt sich kaum überprüfen. Der Preisüberwacher befasst sich nicht damit, weil der Konzern keine Monopolstellung mehr hat. Jedenfalls hat UPC die Gebühr für den Kabelanschluss schon mehrmals erhöht. Nur haben das die meisten Nutzer gar nicht bemerkt, weil der zusätzliche Betrag in den Nebenkosten versteckt war. Da die Heizölpreise gesunken sind, fiel die Nebenkostenabrechnung in vielen Fällen trotzdem niedriger aus.  

Die Nutzer von UPC-Kabelanschlüssen stehen also vor der Alternative, rund 8 Prozent mehr zu bezahlen für dieselbe Leistung oder über 40 Prozent mehr für eine bessere. Das ist eine Zwangslage, die UPC eine stattliche Umsatzsteigerung und damit auch mehr Gewinn bescheren wird. Angesichts der höheren Leistung (40 statt 2 Mbit/s) erscheint das neue Angebot von UPC zwar durchaus attraktiv. Trotzdem sollte man den Entscheid nicht überstürzen.

Die neuen Direktverträge enthalten nämlich eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Solange kann man den Anbieter nicht wechseln. Wer das Kabelfernsehen über die Nebenkosten bezahlt, kann hingegen in der Regel jederzeit auf das Ende des Folgemonats kündigen. Heute herrscht Wettbewerb. TV-Sender kann man auch über andere Netze beziehen, beispielsweise von Swisscom oder Sunrise. Es empfiehlt sich also, sich zunächst bei der Konkurrenz umzusehen.

Vermieter muss die Reduktion für Kabelanschluss an Mieter weitergeben

Wer den Kabelanschluss bisher über den Vermieter bezahlt hat, sollte eine Reduktion der Nebenkosten verlangen. Das Vorgehen ist dabei gleich wie bei einer Mietzinssenkung. Man fordert den Vermieter mit eingeschriebenem Brief zu einer Reduktion auf. Lehnt er diese ab oder antwortet er nicht innert 30 Tagen, gelangt man innert weiteren 30 Tagen an die Mietschlichtungsbehörde. Weitere Informationen dazu erhält man beim MV. 

Anspruch auf die Nebenkostenreduktion besteht streng rechtlich immer erst ab dem nächsten Kündigungstermin. Für die meisten Mietenden ist das allerdings kein Nachteil. Sie entrichten jeden Monat zusammen mit dem Mietzins eine Akontozahlung an die Nebenkosten. Einmal im Jahr wird abgerechnet. Dann müssen sie nachzahlen oder erhalten Geld zurück. Dabei dürfen Kabelfernsehgebühren, die nicht mehr angefallen sind, nicht verrechnet werden. Wer bisher mit der Nebenkostenabrechung jedes Jahr 400 Franken oder mehr nachzahlen musste, kann sogar auf eine Senkung der Akontobeiträge verzichten. Dann fallen einfach die jährlichen Nachzahlungen weniger hoch aus. Aufgepasst: Der Betrag für das Kabelfernsehen darf dann nicht mehr in der jährlichen Nebenkostenabrechnung enthalten sein! 

Anders verhält es sich, wenn man als Mieter eine Pauschale für die Nebenkosten bezahlt. In diesem Fall muss man nach einer Kündigung des Kabelanschlusses beim Vermieter unbedingt eine Herabsetzung verlangen. Denn eine Nebenkostenpauschale ist definitiv. Es erfolgt keine Abrechnung mehr. Auch wenn weniger Nebenkosten angefallen sind, erhält man nichts zurück. Gewisse Mietverträge sehen auch gar keine Nebenkosten vor. Dann sind Nebenleistungen wie Heizung, Wasserbezug und auch Kabelfernsehen im Mietzins inbegriffen. In diesen Fällen ist es ähnlich wie bei einer Nebenkostenpauschale: Der Vermieter muss nach der Kündigung den Mietzins um den Betrag des Kabelnetzanschlusses senken.

Bei einem Wechsel kündigen nicht vergessen!

Ganz wichtig: Wer sich für ein neues TV-Angebot entscheidet, muss unbedingt den bisherigen, über die Nebenkosten abgerechneten Kabelanschluss kündigen. Die Kündigung geht an den Vermieter, am besten mit eingeschriebenem Brief. Dies ist auch dann nötig, wenn man nicht ans Kabelnetz von UPC angeschlossen ist, sondern an ein anderes, das beispielsweise von den Gemeinden betrieben wird. Auch die Gebühr für solche Anschlüsse läuft meistens über die Mietnebenkosten. Unterlässt man diese Kündigung, riskiert man, die Nebenkosten für den bisherigen Anschluss weiterhin zu bezahlen.