07.03.2018
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So wollen sie das Mietrecht demontieren

Was passiert, wenn das Mietrecht nach den Vorschlägen der Vermieterlobby umgebaut würde?

Endlich hat Dieter Frei in Bern eine 2½-Zimmer-Wohnung gefunden. Zwar nicht billig, er muss 1900 Franken hinblättern. Aber doch gefällig. Kurz nach dem Einzug erfährt er, dass sein Vormieter lediglich 1450 Franken bezahlt hat. Kein Jota wurde an der Wohnung verbessert – die alte Tapete, dieselben defekten Rollläden. Frei fühlt sich über den Tisch gezogen und ficht die Anfangsmiete an. Aber er hat keine Chance: Der Hausbesitzer hält ihm die Statistik einer Immobilienfirma unter die Nase. Danach sei die verlangte Miete im Quartier üblich.

Dies wird Realität, wenn im Parlament der Vorstoss von Hans Egloff (SVP) durchkommt. Der Präsident des Hauseigentümerverbands (HEV) fordert eine vereinfachte Beweispflicht für die Orts- und Quartierüblichkeit. Heute müssen Vermieter fünf Vergleichsobjekte beibringen, künftig sollen drei genügen. Ebenso sollen einfache Statistiken zur Begründung ausreichen. Solche kann man bei Immobilienbüros kaufen. Im Moment verlangen die Gerichte noch detaillierte Vergleiche, die oft schwer zu erstellen sind. Faktisch hätten die Mietenden kaum mehr Chancen, überhöhte Anfangsmieten anzufechten. Ihr Recht würde komplett ausgehöhlt.

Soll die Rendite viermal höher sein dürfen?

Nun zu Franziska Badertscher. Sie regt sich auf, weil ihr Vermieter, die Immo AG, den gesunkenen Referenzzinssatz nie weitergegeben hat. Die Miete beträgt noch immer 1450 Franken im Monat. Daher verlangt sie eine Reduktion. Doch die Immo AG argumentiert, ihre Rendite sei ungenügend. Stimmt das? Die Liegenschaftsrechnung zeigt, dass 250'000 Franken Eigenkapital investiert wurde. Gemäss Mietrecht darf die Nettorendite nicht höher als ein halbes Prozent über dem aktuellen Referenzzinssatz liegen. Der beträgt im Moment 1,5 Prozent, die Limite wäre also 2 Prozent.

Man rechnet aus, dass eine Wohnung höchstens 1250 Franken kosten darf, sonst ist die Rendite zu hoch. Die Immo AG muss also runter mit dem Mietzins. Ginge es aber nach dem Vorstoss von Olivier Feller (FDP), wäre die Immo AG aus dem Schneider. Denn der Immobilienlobbyist aus Genf verlangt neu eine vier mal (!) höhere Maximalrendite – 2 Prozent statt nur ein halbes Prozent über dem Referenzzinssatz. Damit wäre das Prinzip der Kostenmiete beerdigt. Ersetzt durch das Prinzip «Freie Bahn dem Profit!».

Ein Missbrauch ist ein Missbrauch, egal wo er stattfindet

Weiter zu Gustav Grögli und seiner Frau Hermine. Die beiden wohnen seit vielen Jahren in einem Altbau in Basel und sind zufrieden. Sie zahlen für vier zugegebenermassen kleine Zimmer 1200 Franken. Aber ihnen ist wohl, Hauptsache günstig! Nun hat der Vermieter jedoch saniert: neue Küchenkombination, neue Badewanne. Praktisch, aber die Gröglis wollten gar nicht mehr Komfort. Eine Katastrophe ist für sie die neue Miete: 1650 Franken. 450 Franken oder fast ein Drittel mehr! Das können die Gröglis nicht verkraften. Sie haben nur wenig AHV und eine geringe Pension. Nun wollen sie die neue Miete anfechten und beanstanden eine zu hohe Rendite bzw. einen übersetzten Ertrag.

Geht es nach dem Vorstoss von Daniel Fässler (CVP), einem Interessenvertreter des Treuhänder-Immobilienverbands, hätten sie vor Gericht keine Chance mehr. Hat der Vermieter die Sanierungskosten korrekt überwälzt, wäre die Sache schon erledigt. Die überhöhte Rendite würde vom Gericht gar nicht mehr überprüft. Fässler verlangt nämlich, dass alle Kriterien für missbräuchliche Mietzinsen gleichrangig seien. Das heisst: Ist nur eines erfüllt, fallen alle anderen automatisch weg. Selbst wenn der Vermieter tatsächlich zu viel Rendite kassiert. Mit Fässlers Vorstoss würden die Mieterrechte empfindlich beschnitten. Besonders nach Sanierungen, die oft nur der Steigerung der Rendite dienen.

Noch ein Nachtrag: Wohnten die Gröglis nicht in Basel, sondern in einem ländlichen Gebiet, könnten sie ihre Klage gleich ganz vergessen. Jedenfalls wenn das Parlament dem neuesten Vorstoss von Philippe Nantermod (FDP) zustimmen würde. Der Walliser verlangt, dass Klagen wegen missbräuchlichem und also zu hohem Mietertrag nur noch in Gebieten mit Wohnungsnot möglich seien. Konkret: nur dort, wo der Leerwohnungsbestand unter 1 Prozent liegt. Absurd, denn ein Missbrauch ist ein Missbrauch, egal wo er stattfindet. Jetzt droht die Demontage zentraler Mieterrechte. Dagegen müssen wir uns alle wehren. Und zwar am besten schon frühzeitig. Der SMV hat die Online-Petition «Nein zu Wuchermieten» lanciert. Die Politik in Bern soll wissen, dass es das Volk nicht goutieren würde, wenn Tür und Tor zu überrissenen Mieten geöffnet würden.