
Wurde Ihre Miete erhöht?
Der Referenzzinssatz ist auf 1.5% gestiegen. Wenn Ihre Miete jetzt deswegen und/oder aufgrund von Teuerung oder allgemeiner Kostensteigerung erhöht wird, müssen Sie selber aktiv werden. Mit unserem Mietzinsrechner können Sie in 5 Minuten selbständig überprüfen, ob Ihre Erhöhung wirklich gerechtfertigt ist oder nicht.
Ihre Vermieterschaft kann Ihre Miete nicht beliebig erhöhen. Sie ist dabei an klare Regeln gebunden. Diese werden aber nicht automatisch überprüft – deshalb müssen Sie selber aktiv werden. Tun Sie dies nicht, akzeptieren Sie damit allenfalls dauerhaft einen zu hohen Mietzins.
Eine ungerechtfertigte Erhöhung können Sie anfechten.
Was heisst es, eine Mietzinserhöhung anzufechten?
Wenn eine Mietzinserhöhung nicht korrekt ist, müssen Sie innert 30 Tagen reagieren und bei Ihrer zuständigen Schlichtungsbehörde eine sogenannte Anfechtung einreichen. Danach setzt die Schlichtungsbehörde einen Termin fest, an dem die Sachlage mit Ihnen und Ihrer Vermieterschaft geklärt und eine korrekte Lösung gesucht wird. Dieses Verfahren ist gratis. Ziel ist es, sich zu einigen und so ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Schlichtungsbehörde ist eine unabhängige und paritätische Instanz und besteht aus drei Mitgliedern, darunter ein*e Vertreter*in des Mieterinnen- und Mieterverbands.
Hinweis: Wie können Sie unseren Mietzinsrechner nutzen?
Dieser Mietzinsrechner rechnet basierend auf Ihren Eingaben und den Faktoren
- Teuerung,
- Referenzzinssatz und/oder
- allgemeine Kostensteigerung
die zulässige Veränderung Ihres Mietzinses aus und gibt eine automatisierte Einschätzung dazu ab, ob Ihre Mietzinsveränderung in einem akzeptablen Bereich liegt oder nicht.
Der Rechner ist zum Beispiel nicht geeignet, wenn:
- Ihr Mietzins mit dem Landesindex der Konsumentenpreise gekoppelt ist
- Ihr Mietzins in einem Geschäftsmietverhältnis umsatzabhängig ist
- die Mietzinserhöhung mit wertvermehrenden Investitionen begründet wird
Es gibt weitere mietrechtliche Faktoren, die nicht in die Berechnung miteinbezogen werden.
zum vollständigen Disclaimer und Haftungsauschluss
Datenschutz
Der Mietzinsrechner wertet Ihre Angaben zu Ihrer Mietzinserhöhung aus und das Resultat erhalten Sie umgehend per E-Mail. Sie können bei Bedarf einen personalisierten Brief generieren. Ihre E-Mail-Adresse verwenden wir, um Ihnen Informationen zu Ihrer Mietzinserhöhung zuzustellen und – mit Ihrem Einverständnis – für unseren Newsletter. Ihre Angaben zu Ihrem Mietverhältnis werden ausschliesslich für die Berechnung und – auf Wunsch – für die Erstellung von personalisierten Dokumenten verwendet.
Hinweis bei mehrmaliger Benutzung des Mietzinsrechners
Wenn Sie unseren Mietzinsrechner bereits ausgefüllt haben, müssen Sie für eine weiteres Berechnungsresultat
- einen anderen Browser benutzen,
- im Browser in den privaten Modus wechseln. Je nach Browser heisst diese Fuktion anders, zum Beispiel «Inkognito-Modus» bei Chrome, «privates Fenster» bei Firefox oder «privater Surfmodus» bei Safari.
oder - die Cookies in Ihrem Browser löschen bzw. zurücksetzen.
Sie brauchen Hilfe dabei? Auf den folgenden Seiten finden Sie Anleitungen für die gängigsten Browser:
Inkognito-Modus, Privates Fenster, etc.
- Chrome, Firefox, IE, Edge, Safari: «Anonym und inkognito surfen in Firefox, Chrome oder IE» (Chip.de)
Cookies löschen
- Chrome, Firefox, IE: «Cookies löschen in IE, Chrome und Firefox» (Chip.de)
- Safari: «Safari: Cookies löschen - so geht's» (Chip.de)
Mietzinserhöhung
Die Broschüre hilft Ihnen zu prüfen, ob eine Mietzinserhöhung gerechtfertigt ist (28 Seiten)
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
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Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?