In zwei Schritten zur Anfechtung

Sie haben eine Erhöhungsanzeige erhalten? Wir zeigen Ihnen, wie Sie in zwei einfachen Schritten zu Ihrem Recht kommen.

  1. Überprüfen Sie mithilfe unseres Mietzinsrechners, ob die Erhöhung nachvollziehbar ist
  2. Fechten Sie die Mietzinserhöhung an, wenn sie nicht nachvollziehbar ist

 

1. Erhöhung mit dem Mietzinsrechner überprüfen

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Der Mieterinnen- und Mieterverband hat einen eigenen Mietzinsrechner entwickelt. Dieser rechnet aufgrund Ihrer Eingaben und den Faktoren Teuerung, Referenzzinssatz und/oder allgemeine Kostensteigerung die zulässige Veränderung Ihres Mietzinses aus und macht eine automatisierte Einschätzung dazu, ob Ihre Mietzinsveränderung in einem akzeptablen Bereich liegt oder nicht. Wenn Sie wollen, wird ein personalisiertes Anfechtungsschreiben an die zuständige Schlichtungsbehörde für Sie erstellt. Das Resultat und den Anfechtungsbrief erhalten Sie umgehend per E-Mail.

2. Erhöhung anfechten

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Ist Ihre Mietzinserhöhung nicht nachvollziehbar, müssen Sie innert 30 Tagen reagieren und bei Ihrer zuständigen Schlichtungsbehörde eine Anfechtung einreichen. Danach setzt die Schlichtungsbehörde einen Termin fest, an dem die Sachlage mit Ihnen und Ihrer Vermieterschaft geklärt und eine Lösung gesucht wird. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ziel der Schlichtung ist es, sich zu einigen, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Die Schlichtungsbehörde ist eine unabhängige und paritätische Instanz und besteht aus drei Mitgliedern, darunter eine Vertretung des Mieterinnen- und Mieterverbands. Eine Anfechtung bei der Schlichtungsbehörde kann ohne Kostenfolgen jederzeit zurückgezogen werden.

Flyer zur Referenzzinserhöhung

Hier können Sie unseren Flyer zum Thema Mietzinserhöhung wegen Erhöhung des Referenzzinssatzes herunterladen.

Sie möchten mehrere gedruckte Flyer bestellen, um sie in Ihrer Nachbarschaft zu verteilen? Das können Sie hier machen: Bestellung «Flyer Mietzinserhöhung»