28.09.2023
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Luzern  | 
Medienmitteilung

Bevölkerungsantrag als dringlich erklärt

Der Grosse Stadtrat hat heute den MV-Bevölkerungsantrag «Preisgünstiger Wohnraum muss erhalten bleiben» als dringlich erklärt. Damit ist der Weg frei, dass noch dieses Jahr über das Anliegen entschieden werden kann.

Druck auf Mieter*innen nach wie vor hoch

Als wären die Rahmenbedingungen nicht schon schwierig genug – steigenden Mieten, wegen dem Referenzzinssatz, hohe Energiekosten und kaum freie Wohnungen – peitscht die Rendite-Lobby im nationalen Parlament weitere Verschärfungen im Mietrecht durch. Sei es die erleichterte Kündigung wegen Eigenbedarf (18.475) oder die Verschärfungen bei der Untermiete (15.455): Beides würde die Gefahr für Mieter*innen erhöhen, aus der bisherigen – günstigeren – Wohnung verdrängt zu werden und in eine neue, teurere und kaum verfügbare Wohnung ziehen zu müssen.

«Preisgünstiger Wohnraum verschwindet hauptsächlich durch Sanierungen und Umnutzungen, wer preisgünstigen Wohnraum erhalten will, muss die Mieter*innen vor Kündigungen schützen.» So Mario Stübi, Präsident des MV Luzern. «Mit der Dringlichkeit ist gewährleistet, dass rasch Gewissheit und eine klare Ausgangslage für die weitere Planung in der Wohnpolitik vorhanden ist.»

Entscheid bis Ende Jahr

Mit der heute beschlossenen Dringlichkeit wird der Bevölkerungsantrag nun rasch behandelt. Der Bevölkerungsantrag wird voraussichtlich am 9. November 2023 in der Baukommission beraten werden und in der Sitzung des Grossen Stadtrats vom 30. November 2023 traktandiert sein.