25.06.2025
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Medienmitteilung

Esther Keller’s Sieg schädigt Umwelt und Klima

Das Wohnschutzgesetz sieht sanft-ökologische Sanierungen vor statt Umweltfeindliche Abbrüche. Rendite-Investoren, Spekulanten und die Baudirektorin störten sich daran – und erhalten nun Recht: Das Kantonsgericht stellt die Eigentumsgarantie und den Investorenschutz über den Wohn-Klimaschutz und plädiert indirekt für verdichtetes Bauen als Mittel gegen Wohnungsnot – am Tag, an dem eine ETH-Studie schwere Verdrängung wegen Verdichtung belegt.

«Grien saniere statt digg profitiere» lautete ein Slogan, der zum überwältigenden Ja in der Wohnschutzabstimmung von 2022 führte. Dem voraus gingen Massenkündigungen, die zu Abbruch-Neubauten und vervielfachten Profiten führen sollten. Der Bevölkerung schien der Hinweis auf die Graue Energie im Wohnschutzgesetz zu genügen: Es soll bei Wohnungsnot sanft-ökologisch saniert werden, Abbruch aber aussen vor bleiben.

Baudirektorin kämpft gegen den Klimaschutz
Doch die Basler Wohnbevölkerung sowie die Umwelt und das Klima haben die Rechnung ohne den Rainallee-Architekten, ohne die Baudirektorin und ohne Gericht gemacht. In dessen 31-seitigen Urteil wird quasi untersagt, Wohnschutz mit Klimaschutz im Sinne erhöhten Abbruchschutzes zu kombinieren. Solche Eingriffe in die Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit bedürften einer klareren gesetzlichen Regelung, als dies im Wohnschutzgesetz vorgesehen sei; die Abstimmenden hätten dies gar nicht gewollt. Aber auch ganz grundsätzlich stellt das Gericht den erhöhten Abbruchschutz inklusive Graue Energie-Ersparnis in Frage.

Wohnschutz-Klimaschutz nicht von überwiegendem öffentlichen Interesse?
So heisst es auf Seite 27 des Urteils: «Es fehlt zudem an einem öffentlichen Interesse an dieser weitergehenden Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Vorgaben», nämlich eben, Wohnschutz und ökologischen Abbruchschutz gemeinsam anzuwenden. «Ein erhöhtes Interesse an der Einhaltung von ökologischen Vorgaben ist auch in Zeiten der Wohnungsnot nicht ersichtlich», schreibt das Gericht weiter: «Hingegen besteht in Zeiten der Wohnungsnot ein noch gewichtigeres öffentliches Intresse an der Schaffung
von zusätzlichem Wohnraum.»

Politisches Urteil des Verwaltungsgerichts
Damit bezieht das Verwaltungsgericht indirekt eine politische Position: nämlich gegen den Wohnschutz und für verdichtetes Bauen. Es blendet aus, dass der von der Baudirektorin angestrebte Abriss von Bestandesbauten zu Verdrängung führt. Das Pech von Gericht und Baudirektorin: ihr schlechtes Timing. Das Urteil kommt exakt am selben Tag, an dem die Medien breit über die neue ETH-/BWO-Studie berichten, wonach verdichtetes Bauen die Verdrängung fördert und so zu neuem Wohnelend führt – etwas, das heute auch vom Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz gegeisselt wird.

Wohnungsnot erlaubt sehr wohl ökologisch bedingte Abbruchverbote
Auch juristisch ist das Urteil mangelhaft: Es ist absolut logisch und korrekt, wenn das Wohnschutzgesetz bei Wohnungsnot stärkere Eingriffe in die Eigentumsfreiheit erlaubt und somit auch Kriterien wie die Bilanz der Grauen Energie für den Bestandesschutz der Häuser und der Wohnverhältnisse stärker berücksichtigt, um eben gerade Verdrängung zu verhindern und den Kerngedanken des Wohnschutzes umzusetzen.