19.07.2023

Dreiste «Swiss Life» darf ungestraft das Gesetz brechen

Die «Swiss Life»-Anlagestiftung und die Livit AG brechen das Wohnschutzgesetz, indem sie eine vernachlässigte Wohnung an der Greifengasse sanieren und danach überteuert neuvermieten. Statt sanktioniert zu werden, werden sie mit einer nachträglich erteilten Bewilligung belohnt. Dagegen erhebt der MV Basel mit heutigem Datum Rekurs. Ziel: Widerruf der Genehmigung und Sanktionierung der Gesetzesumgehung. Auch um Nachahmungstäter abzuschrecken.

Erstmals rekurriert der Basler Mieterinnen- und Mieterverband (MV Basel 1891) gegen einen Entscheid der Wohnschutzkommission. Diese hat der Swiss Life, die als grösste Immobilienbesitzerin der Schweiz gilt, nachträglich einen Gesetzesbruch genehmigt, wie aus ihrer 10-seitigen Verfügung vom 16. Juni 2023 hervorgeht.

 

337 Franken Aufschlag für vernachlässigte Wohnung?

In der Verfügung ist nachzulesen, dass die Anlagestiftung der Swiss Life – ohne Wissen der Wohnschutzkommission und entgegen der vorgängigen gesetzlichen Bewilligungspflicht – eine seit Jahren vernachlässigte Wohnung an zentraler Lage (Greifengasse 1) «zwäg» gemacht hat.

Anschliessend hat dieselbe Swiss Life die Wohnung, ohne den neuen Mietzins nach Sanierung bewilligen zu lassen, neu vermietet und dabei ihre Wunschmiete abkassiert: volle 2'156 Franken. Dies entspricht einem Aufschlag gegenüber dem vernachlässigten Zustand von satten 337 Franken.

 

Swiss Life: Wie aus einem Lehrbuch zur Umgehung des Gesetzes

Die Verfügung, die der MV Basel dank seinem Verbandsbeschwerderecht zugestellt erhält, liest sich wie aus einem Lehrbuch zur dreisten Umgehung der Wohnschutzbestimmungen:

18. Oktober 2022:     Die von der Livit AG vertretene Swiss Life reicht ein erstes Gesuch ein.

28. November 2022: Kurz drauf teilt sie mit, die Sanierung sei bereits abgeschlossen.

1. Dezember 2022:   Die Wohnung ist bezugsbereit, und offenbar neu vermietet.

21. Dezember 2022: Das Kommissionspräsidium rät (!) zu einem neuen, «vereinfachten» Gesuch.

30. Januar 2023:       Die Swiss Life behauptet dreist, es brauche gar keine Bewilligung.

4. April 2023:            Nach vollen 4 Monaten Neuvermietung stellt die Swiss Life ein neues Gesuch.

 

Untätige Wohnschutzkommission

Die Wohnschutzkommission genehmigt das von der Swiss Life geschaffene Fait accompli nachträglich im vollen Wissen, dass es sich um eine klare «Verletzung der Mitwirkungspflicht» (Zitat) handelt und obwohl Sanktionen wie Busse und Strafanzeige möglich sind. Einzige Auflage: Der Mietaufschlag sei rückwirkend von 337 auf rund 67 Franken zu senken.

Der MV Basel hält es für «schwer verständlich, wieso die Wohnschutzkommission nicht von sich aus gehandelt und das pönalisierte Verhalten der Eigentümerschaft entsprechend missbilligt hat.» Dies schreibt er in seinem mit Datum von heute eingereichten ersten Rekurs zur Wohnschutzkommission.

 

Verbandsbeschwerde gegen Gesetzesumgehungen

Es handelt sich bei der Swiss Life und der Livit AG um den ersten Fall dreister Gesetzesumgehung, der dem MV Basel 1891 bekannt geworden ist. Nach Meinung des MV Basel 1891 darf es nicht sein, dass der Investor hierfür noch belohnt wird, anstatt mit hohen Bussgeldern und Strafanzeigen von künftigem ähnlichem Verhalten abgebracht zu werden.

Er erwartet daher vom Verwaltungsgericht unter anderem den Widerruf der Bewilligung oder dann eine Bewilligung ohne einen Franken Aufschlag sowie Bussgelder und Strafsanktionen gegen die Verantwortlichen bei Swiss Life und Livit.

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