31.10.2022
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Medienmitteilung

Rathaus stützt Kompromisse – und verschleppt sie

Seit fünf Monaten sollte die Paritätische Wohnschutzkommission die Zügel in der Hand halten, um Investoren-Missbräuche zu bekämpfen und Fairvermietende vor Bürokratie zu schützen. Doch im Rathaus scheint dies anhaltend verschleppt zu werden: Auf Kompromissvorschläge des MV Basel wird nicht eingegangen und die Wahlen der Ersatzmitglieder werden verzögert. An einer gütlichen Einigung scheint seitens der Regierung kein Interesse zu bestehen.

Seit Inkrafttreten des neuen Wohnschutzgesetzes (WRFGrev) hat sich im Rathaus Enormes getan. Eine üppige Kanzlei wurde auf- und ausgebaut, Hunderte Megabyte wurden in Webseiten investiert, und per Hotline erhalten Immobilieninvestoren jede nur erdenkliche Auskunft. 

Doch noch immer hat sich die Paritätische Wohnschutzkommission nicht zu einer konstituierenden Sitzung getroffen. Sie ist es, die laut Gesetz über die Kanzlei sowie Modalitäten und Grundzüge des neuen Verfahrens zu bestimmen hätte. Das Präsidialdepartement (PD) begründet dies, flankiert von der Staatskanzlei, mit ausstehenden Wahlen zusätzlicher MV Basel-Ersatzmitglieder in die Wohnschutzkommission. (Bekanntlich dürfen aus Sicht der Regierung keine Vorstandsmitglieder des MV Basel in die paritätisch zusammengesetzte Kommission gewählt werden; der MV bestreitet dies.)

PD bestätigt zwar die Kompromisse mit dem MV Basel,… 

Doch diese Wahlen hätten längst stattfinden können und müssen. Der MV Basel hat bereits vor 1½ Monaten in Kompromisse eingelenkt, die der PD-Vorsteher mit Schreiben vom 22. September ausdrücklich bestätigt hat. Demnach soll ein gemeinsames Gutachten die Wählbarkeit der vom MV ursprünglich vorgeschlagenen Kandidatinnen bewerten. Der zweite Kompromiss lautet, dass der MV für die Zeit bis zum Vorliegen des Gutachtens zwei Ersatzvorschläge «ad interim» macht. Diese Ersatzvorschläge liegen denn auch seit mehreren Wochen – anfangs Oktober – der Regierung vor.

Längst hat der MV Basel also sämtliche Bedingungen und Auflagen vonseiten des PD, übermittelt von der eine aktive Rolle spielenden Staatskanzlei, erfüllt. Doch im Rathaus ist auch in diesen drei Wochen nichts Sichtbares geschehen. Dem Vernehmen nach liegen die MV-Wahlvorschläge noch nicht einmal auf dem Tisch der Gesamtregierung. Somit ist die Kommission auch nach fünf Monaten nach wie vor «auf Eis gelegt“, dies notabene obwohl deren ordentliche Kammer längst ordentlich gewählt ist – nämlich schon seit dem 7. Juni.

…treibt ihn aber zugleich ins juristische Verfahren

Dieses behördliche Aussitzen und Verschleppen hat nicht nur politische, sondern auch juristische und finanzielle Auswirkungen. Aufgrund der Verzögerungen sah sich der MV Basel gezwungen, ans Verwaltungsgericht zu gelangen in der Frage, ob Vorstandsmitglieder eines die Mietinteressen vertretenden Verbands tatsächlich aus einer Paritätischen Kommission verbannt werden dürfen.

Auch hier bietet der MV Basel Hand für eine gütliche Einigung, indem er mit einer Sistierung des juristischen Verfahrens einverstanden wäre. Zu einer solchen Sistierung schien das Gericht bereit, sofern wie üblich bei Sistierungen die Gegenpartei ihr Einverständnis geben würde. Doch auch bei diesem dritten Kompromiss sind wieder Wochen verstrichen, in denen es im Rathaus still blieb. Mehrere Nachfragen des MV blieben ebenfalls ohne Wirkung. So läuft nun die Frist zur Begründung des Wahlrekurses in zehn Tagen ab. Dies bedeutet nunmehr, dass der MV Basel – als NGO/NPO – aufwändig und teuer die juristische Rekursschrift ausarbeiten muss. 

Blockade aus dem Rathaus auf Kosten der Steuerzahlenden?

Ob Mobbing oder bloss Schlamperei: Das behördliche Verhalten verursacht nicht unbedeutende Kosten. Es ist zu bezweifeln, ob den Steuerzahlenden diese Zusatzkosten egal sind. Nicht egal dürfte es zudem den 35'249 Abstimmenden sein, die vor Jahresfrist mit ihrem «Ja» zum Wohnschutzgesetz zum Ausdruck gebracht haben, dass eine handlungsfähige Paritätische Wohnschutzkommission eingerichtet werden soll, die die Missbräuche auf dem Wohnungsmarkt wirksam bekämpft und umgekehrt die Fairvermietenden gegen überbordende Immobilien-Bürokratie schützt.

In der Zwischenzeit warten dem Vernehmen nach Dutzende Baugesuche auf einen Entscheid der Wohnschutzkommission.