17.11.2022
-
Medienmitteilung

Klimagerechtigkeitsinitiative: «Wohnschutz und Klimaschutz gehören zusammen!»

Zur Klimagerechtigkeitsinitiative gibt der MV Basel eine Empfehlung ab: Unterstützung für die Initiative. Das «JA» kann als eine Art «zweites Standbein» betrachtet werden gegen jene vielen Gesamtsanierungen, die nach aussen durchs Band hinweg als «ökologisch» getarnt werden. Im Endeffekt verträgt sich das Klima-«Ja» gut mit unserem gegen Rendite-orientierte Fehlsanierungen gerichteten Wohnschutz.

«Grien saniere statt digg profitiere!»  verlangte der MV Basel schon 2018 und gewann seine erste Wohnschutzabstimmung haushoch. 2021, vor Jahresfrist, doppelten wir mit «Wohnschutz und Klimaschutz gehören zusammen» nach und gewannen erneut, mit stolzen 35'249 Ja-Stimmen. Folgerichtig empfiehlt der MV Basel-Vorstand auch heute ein «Ja» zur Klimagerechtigkeitsinitiative.*

Wohnschutz und Klimaschutz schon in der MV-Initiative von 2008

Weiterhin dürfen Wohn- und Klimaschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden, auch wenn das gewisse politische Kreise versuchen. Bereits in seiner Initiative von 2008 hatte der MV Basel sorgfältig ökologische Wohnschutzmassnahmen eingebaut. Seither haben interne Arbeitsgruppen («Architekten und Baufachleute») Konzepte weiterentwickelt, die den dringend nötigen Klimaschutz auf eine Weise voranbringen, bei der nicht einseitig die Mietparteien geschröpft werden.

Ein «Ja» gegen pseudogrüne Gesamtsanierungen

Mit den «Ja»-Empfehlungen verbindet sich die Aufforderung an die Behörden, Wohnschutz und Klimaschutz gemeinsam zu denken. Der MV Basel ist froh über Äusserungen der Initiantinnen und Initianten, welche die sozialen Verpflichtungen betonen, und zwar gerade im Wohnschutzbereich.

Konkret bedeutet dies, dass die Klimagerechtigkeitinitiative im Wohnbereich geeignet ist, die eh schon bestehenden (wohnschutz-)rechtlichen Verpflichtungen zu flankieren. Insbesondere sind Gesamtsanierungen auch aus Initiativ-Sicht nur noch dann bewilligungsfähig, wenn auf jegliche unökologische Baumassnahmen (z.B. Abbrüche in Verletzung der feststehenden Erkenntnisse zur Grauen Energie oder auch unmotivierte Grundrissveränderungen) konsequent und in jeder Hinsicht verzichtet wird.

Die Behörden müssten also wie schon heute bei jedem einzelnen Sanierungsprojekt genau hinschauen. Und sie müssten die gängigen «pseudogrünen» Renditeprojekte konsequent zurückweisen. Das vom MV Basel empfohlene Doppel-«Ja» flankiert diese Grundsätze durch eine zusätzliche rechtliche Grundlage. Dies wiederum ist geeignet zu verhindern, dass einzelne Behörden den ökologischen Wohnschutz systematisch ignorieren beziehungsweise minimieren.

Faire Vermieter/innen müssten im eigenen Interesse «Ja» stimmen

Demgegenüber dürfen sich faire Vermieterinnen und Vermieter durch ein Doppel-«Ja» zur Klimagerechtigkeitsinitiative und zur Stichfrage («Initiative») in ihrer Fairness bestätigt fühlen. Sie, die konsequent die ökologischen Aspekte beim Sanieren in den Vordergrund stellen, ohne dabei zu übermarchen - und dabei auf reines Renditedenken, etwa durch Weglassen ohnehin in der Regel nicht mehr bewilligungsfähiger Grundrissveränderungen, verzichten, sollen in ihren einfachen Sanierungsvorhaben unbürokratisch unterstützt werden. Auch so gesehen verlaufen – was verbindliche Massnahmen für zurückhaltendes und umweltgerechtes Sanieren angeht – das Wohnschutzrecht und das Klimaschutzrecht in parallelen Bahnen.

*