01.04.2021

Wohnschutz-Rekurs gegen den Abriss im St. Johann

Das Bauamt zwingt den MV Basel zum Rekurs, indem es JA sagt zum Abriss von bezahlbarem Wohnraum am St.Johanns-Platz. Im Entscheid schiebt es erneut die neue Basler Wohnschutzverfassung beiseite, ohne sich überhaupt ernsthaft juristisch damit auseinanderzusetzen. So wird das Rendite-Denken von Zürcher Investoren wird auch unter der neuen Baudirektorin geschützt. (Bild Stadtteilsekretariat Basel-West)

Der MV Basel 1891 hat heute Rekurs angemeldet gegen den geplanten Abriss der markanten Häuser mit ihren bezahlbaren Wohnungen an der Ecke St. Johanns-Platz und Elsässerstrasse (mit der Pizzeria «Da Gianni» im Erdgeschoss). Nötig ist dies, weil das Bauinspektorat die auf unser Verbandsbeschwerderecht gestützte Einsprache gegen das Baugesuch abgewiesen hat. Dabei ignoriert das Amt sogar interne Anträge auf teilweise Gutheissung.

Wohnschutz einmal mehr juristisch ignoriert

In seinem Einspracheentscheid vom 17. März 2021 geht das Bauamt einmal mehr nicht auf die seit 2018 verbindliche neue Wohnschutz-Kantonsverfassung ein. Mit dem Abriss bezahlbaren Wohnraums setzt es sich überhaupt nicht ernsthaft auseinander, so auch nicht mit § 83 des Bau- und Planungsgesetzes, demgemäss das öffentliche Interesse berücksichtigt werden müsste. Zur Erinnerung: Die Kantonsverfassung verlangt, seit dem 5. Juli 2018, dass bezahlbarer Wohnraum geschützt werden muss und die Wohn- und Lebensverhältnisse in allen Quartieren bewahrt werden müssen.

Auch Bäume und Mauersegler sind dem Amt egal

Auch weitere Aspekte, die den Schutzder Wohn- und Lebensverhältnisse ausmachen, bleiben unberücksichtigt. So nimmt es das Bauamt hin, dass drei grosskronige Bäume (in der jetzigen Baulücke) umgetan werden dürfen, obwohl die sogenannten «Ersatzpflanzungen» nur zwei kleinere Bäume vorsehen und als ungeeignet bezeichnet werden. Der Entscheid wörtlich: «Eine Reduktion der Bebauung mit dem Ziel, drei mittel- bis grosskronige Bäume pflanzen zu können, hält die Stadtgärtnerei für unverhältnismässig.»

Auch der Verlust allfälliger Lebensräume für Fledermäuse und Mauerseger wird im Einspracheentscheid vom 17. März 2021 übergangen, obwohl sogar die Stadtgärtnerei schreibt, «dieser Einsprachepunkt sollte teilweise gutgeheissen werden».

Überteuerte Verfahren machen den Weiterzug unsicher

Ob der jetzt angemeldete Rekurs auch durchgezogen werden kann, ist noch unsicher. Der MV Basel 1891 ist eine Non-profit-Organisation ohne Budget für die heute in Basel-Stadt aufwändigen und vor allem teuren Baurekursverfahren. Allein die Gebühren der Rekursbehörden sind schwer zu stemmen. Hinzu kommen die in die Tausende Franken gehenden Honorardrohungen der potenten Investoren-Anwälte, die ihre abschreckende Wirkung nicht  verfehlen.

Hintergrund

Die halbe Stadt ist sich einig, dass es falsch ist von der Zürcher «SF Urban Properties AG», die Abrissbirne gegen die markanten, schönen und schützenswerten Gebäude am St.Johanns-Platz (Eckliegenschaft Elsässerstrasse 1 mit der beliebten Pizzeria «Da Gianni» im Parterre sowie Elsässerstrasse 3) zu richten. Bereits vor Jahren wehrten sich viele um das Wohl von Basel besorgte Bürger/innen und Verbände gegen ein erstes fehlerhaftes Baugesuch. Eine Petition ist noch hängig. Doch der Zürcher Investor will sein Renditeprojekt durchboxen und unterläuft mit seinem neuen Baugesuch letztlich die formellen und informellen Aktivitäten aus dem Quartier und von Denkmalschutzseite.