28.01.2020
-
Medienmitteilung

Credit Suisse - Ihre Massenkündigungen verletzen internationales Recht

Die Art, wie die Credit Suisse Massenkündigungen durchführt, verstösst gegen internationale Standards, denen sich die Schweiz und auch die CS verpflichtet haben. Die Exekutiven in Basel und Zürich müssten diese Standards gegenüber der CS durchsetzen. Dies geht aus den nun publizierten UN-Berichten hervor.

In Würde und bezahlbar wohnen zu können gehört zu den Menschenrechts-Standards. Dies geht aus vier 10-seitigen Berichten der UN-Sonderberichterstatterin für angemessenes Wohnen hervor. Sie hat die Schreiben am 25. November 2019 an die CS, deren SIAT-Fonds und deren Verwaltung Wincasa gesandt – sowie leicht abgewandelt an den Schweizer Bundesrat zum Mitbericht durch die inkriminierten Exekutiven in Basel und Zürich. Die UN stützt sich auf internationale Abkommen und Standards, so vor allem auf den UN-Sozialpakt, den die Schweiz am 18. September 1992 unterzeichnet hat. Die CS hat den UN-Sozialpakt laut website und laut Bericht ebenfalls anerkannt.

Der Investor hat Aufklärungs-, Sorgfalts- und Fürsorgepflichten

Der Abriss der Zürcher Brunau-Siedlung sei «ohne Transparenz oder Einbezug der betroffenen Bewohnerschaften» geplant worden, kritisiert der UN-Bericht. Ein «Angebot für angemessenen Ausgleich bzw. für einen Wiedereinzug in der Nähe» sei ausgeblieben. «Beunruhigt» sei die UN auch «über ähnliche Gefährdungen des Grundrechts auf angemessenes Wohnen von Mietparteien am Schorenweg in Basel im Besitz eines CS-Immobilienfonds».

Fazit des UN-Berichts: Wer wie die Credit Suisse als Investorin auftritt, muss die betroffenen Bewohnerschaften frühzeitig in ihre Pläne einweihen und sie darin miteinbeziehen. Will der Investor die Mietpateien rauskündigen, so muss er zuvor dafür sorgen, dass in der Nähe vergleichbarer, bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht, der weiterhin soziale Kontakte ermöglicht. Auch bei Wiedereinzug müssen sich die Mietparteien die neue Miete weiterhin leisten können. Auf ältere Bewohnerschaften muss dabei besonders Rücksicht genommen werden.

Kritik an der CS auch wegen dem Schorenweg in Basel

Die diplomatisch verfassten UN-Schreiben enthalten detaillierte Recherchen zum Schorenweg in Basel und zum Brunaupark in Zürich. Sie fassen die Situation vor den Massenkündigungen und danach zusammen und nennen konkrete Mietzinszahlen. So wird kritisiert, dass im Zürcher Brunaupark eine 3½-Z’Whg von CHF 1'200 netto auf CHF 2'200 bis CHF 2'650 verdoppelt werden solle, eine 4½-Z’Whg gar auf bis zu CHF 3'200.

Auch in Basel würden die Mieten von heute CHF 1'000 bis CHF 1'700 für 2- bzw. 3-Z’Whgn «signifikant» steigen, «was für viele der heutigen Mietparteien unbezahlbar» sein werde. Wincasa habe zwar etwas Unterstützung angeboten, doch hätten die Mietparteien «keinerlei Garantie erhalten», um später «weiterhin in ihrer oder einer vergleichbaren Wohnung innerhalb der Überbauung zu bezahlbarem Mietzins» wohnen zu können.

Kantonsregierungen müssten die Menschenrechte gegenüber der CS durchsetzen

Acht kritische Fragen muss sich der Bundesrat gefallen lassen. Welche Sicherungsmassnahmen die Regierungen in Basel und Zürich zugunsten der Mietparteien unternehmen würden, damit «deren Rechte im Brunaupark und am Schorenweg respektiert werden», damit sie «nach der geplanten Weiterentwicklung weiter zu bezahlbaren Mieten in der Überbauung leben können» und damit sie «in naher Umgebung» bleiben können, und zwar «bei ähnlichen Kosten».

Und schliesslich: Wie er sicherstelle, dass Drittakteure wie die Credit Suisse internationale Wohnschutzabkommen im Brunaupark und am Schorenweg doch noch einhalten würden.