10.01.2017
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Medienmitteilung

Massenkündigungen und Wohnschutz: Die Regierung spielt auf Zeit

Die Regierung will auf juristischem Weg die MV Basel-Wohnschutzinitiative - auf der die Hoffnungen hunderter von Massenkündigungen Bedrohter ruhen - torpedieren. Sie stemmt sich damit gegen das Bundesgericht, das im Grundsatz sämtliche «Wohnschutz»-Massnahmen gegen die Vertreibung von Mieter/innen aus ihren Quartieren schon vielfach als rechtlich zulässig hat.

Indem die Regierung über die Festtage die gesetzlichen Antwortfristen auf unsere drei Jubiläumsinitiativen cool überschritten hat, hat sie gezeigt, dass sie es mit dem Recht nicht so genau nimmt. Dies hindert sie allerdings nicht, in ihrer mit drei Wochen zu spät abgelieferten Stellungnahme die - politisch wohl besonders umstrittene – «Wohnschutzinitiative» («Wohnen ohne Angst vor Vertreibung») rechtlich als bloss «teilweise» zulässig zu betrachten.
Noch ist unbekannt, welche Spitzfindigkeiten die Regierung vorschiebt, um einen Initiativtext rechtlich zu bodigen, an dem spezialisierte Basler Anwältinnen und Anwälte sowie weitere spezialisierte Jurist/innen und Politiker/innen im Umfeld des MV Basel 1891 während gut zweier Jahren minutiös und seriös gearbeitet haben.

Vermischt die Regierung absichtlich «Kündigungsschutz» und «Wohnschutz»?

Der dürre regierungsrätliche Medientext gibt aber klare erste Hinweise: «Der Initiativtext suggeriert», der Kanton könne «im Bereich des Kündigungsschutzes» rechtlich eingreifen. In Tat und Wahrheit «suggeriert» der Initiativtext das Gegenteil.

Denn natürlich wissen die Mieterverbände schon seit Einführung des eidg. Obligationenrechts im Jahr 1911, dass der Kanton nicht die Kompetenz zum Kündigungsschutz hat. Die Wohnschutzinitiative sagt denn auch mit keinem Wort, sie könne einzelne Kündigungen (wie etwa an der Mülhauser- oder der Hochstrasse oder am Burgweg) ungültig machen.

Sehr wohl hat der Kanton aber die Kompetenz zum Wohnschutz in den Quartieren. So steht sowohl im Initiativtext wie auch in sämtlichen Erläuterungen des MV Basel, wo genau die kantonalrechtlichen Kompetenzen liegen. Bundesrechtlich erlaubt sind kantonale Mietzinskontrolle, Abbruchbewilligungen und/oder andere Massnahmen, die dafür sorgen, dass in den Quartieren genügend bezahlbarer Wohnraum vorhanden bleibt und geschützt wird. 

Will die Regierung Quartierstrukturen etwa gar nicht erhalten?

So könnten massengekündigte Mietparteien (etwa an der Mülhauserstrasse) dank dem von der Wohnschutzinitiative vorgesehenen Massnahmenbündel in ihrem nahen Umfeld bleiben und dort zu bezahlbaren Mieten in vergleichbare Wohnungen umziehen. Oder die PKBS könnte gar auf Massenkündigungen verzichten, weil das Auswechseln der jetzigen langjährigen Mieterschaft aufgrund der Massnahmen in unserer Wohnschutzinitiative unattraktiv erscheint.

Besonders enttäuschend an der heutigen Stellungnahme der Regierung ist, dass sie das ausführliche juristische Hintergrundpapier des MV Basels zu ignorieren scheint. Darin erläutert der MV Basel en détail und unter Einbezug der Bundesgerichtspraxis die Unterschiede zwischen (unzulässigem) Kündigungsschutz einerseits und (zulässigem) Wohnschutz andererseits.

Der detaillierte regierungsrätliche Bericht wird zeigen, aufgrund welcher Spitzfindigkeiten die Regierung versucht, die berechtigten Anliegen der von Verdrängung und Vertreibung aus ihren Quartieren betroffenen Basler und Riehener Mietparteien zu verschleppen.

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