14.10.2016
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Medienmitteilung

Energiegesetzrevision ignoriert die Mieter/innen

Das für die Umwelt so wichtige neue Energiegesetz bringt den Basler Mieterinnen und Mietern keinerlei Verbesserungen; eher verursacht es zusätzliche finanzielle Belastungen. Skandalös ist zudem, dass die Kommission Massenkündigungen als legitimes Mittel ausdrücklich begrüsst. Der MV Basel 1891 ist äusserst unzufrieden.

Der heutige Bericht der zuständigen Parlamentskommissionen zum neuen Energiegesetz erweckt den Eindruck, die Anliegen der Mietparteien würden sich darin widerspiegeln («Anliegen der Wirtschaft und von Mietenden berücksichtigt»).
Das schiere Gegenteil ist der Fall. Trotz grossen Umfangs ist im Bericht kein einziges unserer Anliegen, die wir den Kommissionen vorlegen konnten, aufgenommen worden. 

Unser erster Antrag abgelehnt: Aus unseren Mieter- werden ihre Vermieter-Interessen

Dies zeigt sich schon bei unserem ersten Anliegen: «Die Massnahmen sind für Mieterinnen und Mieter kostenneutral.» Die Kommissionen haben nun in ihrem Bericht die Interessen der Vermieterseite in den Vordergrund gestellt; jene der Mietparteien bleiben unberücksichtigt.

Unser zweiter Antrag: Massnahme für Transparenz bei den Nebenkosten abgelehnt

Unberücksichtig bleibt auch unser zweites Anliegen: «Der Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK muss vor Abschluss eines Mietvertrages auf Verlangen des Mieters vorgelegt werden.». Mit der Weglassung des GEAK ignoriert die Kommission, dass viele Mietverträge falsche Angaben zu den tatsächlichen Heiz- und Nebenkosten enthalten, sodass die Mieter/innen bei der ersten Abrechnung böse Überraschungen erleiden und massiv nachzahlen müssen.

Unser dritter Antrag: Keine Prüfung der angeblich mieterfreundlichen Energiemassnahmen

Auch darauf sind die Kommissionen nicht eingegangen: «Der Regierungsrat evaluiert im Rahmen der Energieplanung die Wirkung der Massnahmen auf den Wohnungsmarkt und auf die Mietzinsen.» Ein solches Monitoring hätte es erlaubt, die Massnahmen zu verbessern, um den Mietparteien den ihnen zustehenden Miet- und Wohnschutz zu gewähren.

Unser vierter Antrag zu den degressiven Förderbeiträgen: gestrichen

Als viertes beantragten wir, dass die von der Regierung vorgesehene degressive Ausgestaltung der Förderbeiträge gestrichen würde, weil jegliche Degression im Endeffekt die Mietparteien benachteiligt. Die Kommission hat diesen Streichungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Unser fünfter Antrag in sein Gegenteil verkehrt: Kommission nimmt Leerkündigungen inkauf

Wichtig wäre dem MV Basel ein neuer Gesetzesartikel zu den Förderbeiträgen: «Der Beitrag kann verweigert werden, wenn Liegenschaften leergekündigt werden.» Nun heisst es im Bericht, dies habe nichts mit dem Energiegesetz zu tun - aus Sicht des MV Basel eine krasse Missachtung und Verkennung der mietrechtlichen Bestimmungen.

Doch es kommt noch schlimmer. Die Umweltkommission fordert heute indirekt sogar zu den verpönten Massenkündigungen auf: «Leerkündigungen können bei hohem Sanierungsbedarf richtig sein.» Sanierungskündigungen inkauf zu nehmen in der heutigen Situation, in der zunehmend langjährige, sorgfältige Mietparteien auf die Strasse gestellt werden (darunter jedesmal auch Mieter/innen im Alter von 70, 80 oder gar über 90 Jahren), ist eine Schande für all jene Kommissionsmitglieder, die sich von dieser Formulierung nicht distanzieren.

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