28.05.2015
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News

Die Rechte der Mieter stärken!

Heute hat der Basler Mieterverband offiziell seine Initiativen lanciert. Die erste verlangt die Einführung der Formularpflicht bei der Anfangsmiete, die zweite richtet sich gegen zu hohe Kosten bei Mietstreitigkeiten.

Mieterschutz beim Einzug (JA zu bezahlbaren Neumieten)

Wer – endlich – eine neue Wohnung gefunden hat, will von Anfang an fair behandelt werden. Was für die frühere Mietpartei gilt, soll auch für einem selbst gelten. Doch sehr häufig nimmt die Vermieterseite den Mieterwechsel zum Anlass für einen – teils massiven – Zinsaufschlag. Und die neue Mietpartei weiss nicht einmal etwas davon.

 JA zu einem transparenten Mietrecht!

 Das muss ändern! Wir wollen, dass der bisherige Mietzins und somit auch Zinsaufschläge der neuen Mietpartei verbindlich und begründet mitgeteilt werden. «Die Neuen» können dann immer noch selber entscheiden, ob sie diesen Aufschlag akzeptieren oder allenfalls anfechten wollen. Denn wenn der neue Mietzins deutlich erhöht oder allgemein übersetzt ist, ist es nichts als gerecht, eine Korrektur durchzusetzen.

JA zu mietrechtlicher Hilfe beim Einzug!

Den von der Wohnungssuche erschöpften Mietparteien bringt die «Formularpflicht» willkommene Klarheit bei der eh schon schwierigen Herausforderung eines Wohnungswechsels.

JA zu Fairness bei neuen Mietverträgen!

Wir wollen, dass der Kanton diese «Formularpflicht» in Zeiten von Wohnungsnot und Mietzinsnot einführt. So, wie es das Bundesrecht vorsieht. Dies hat zugleich eine mietzinsdämpfende Wirkung. Die Kantone der Romandie sowie etwa auch Zürich und Zug kennen diese «Formularpflicht bei der Anfangsmiete» bereits.

JA zu seriösen Vermietungen!

Es ist nicht einzusehen, wieso eine solch geringfügige Massnahme mit ihrem hohen Vertrauenspotenzial für die Sozialpartner nicht auch im Basler Stadtkanton gelten sollte. Schliesslich hat der ehrliche Vermieter nicht nur nichts zu befürchten, sondern er müsste alles Interesse daran haben, dass er sich mit transparenten Mieten gegen schwarze Schafe unter den Vermietern abgrenzen kann.

Hierfür setzt sich der MV Basel 1891 ein, indem er mit seiner Volksinitiative die entsprechende Gesetzeslücke schliessen will. Unterstützen Sie uns daher in unserem Einsatz: Für ein soziales Basel gemeinsam mit der Bevölkerung und nicht gegen Sie!

Mieterschutz am Gericht (JA zu bezahlbaren Mietgerichtsverfahren)

«Recht haben» und «Recht bekommen» kann leider noch immer zweierlei sein. Während der gesamten Mietdauer hängt stets ein wenig ein Damoklesschwert über einem. Niemand ist dagegen gefeit, vor Mietgericht gehen zu müssen, um die eigenen Rechte zu wahren.

JA zu überschaubaren Verfahrensrisiken!

So hat man vor Gericht hohe Kostenrisiken, obwohl man die Miete stets pünktlich bezahlt hat – und dennoch von einer ungerechtfertigten Kündigung betroffen wird. Oder auch dann, wenn man von Anfang an zuviel Miete bezahlt und dies nachträglich anfechten muss. Oder man denke an den leider geläufigen Fall, dass im Lauf der Wohndauer eine überhöhte Mietzinsanpassung ins Haus flattert und sich der Vermieter auf eine harte Linie versteift.

JA zu mietrechtlicher Hilfe während der gesamten Mietdauer!

Ein solches Risiko – an Gerichten Hunderte, ja Tausende Franken für Anwaltskosten der Gegenseite ausgeben zu müssen – hält viele Mieterinnen und Mieter von ihrem Recht ab. Ähnliches gilt für zu hohe Gerichtsverfahrenskosten. Heute ist einzig die Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten – welche von der Mieterbewegung in den 1930er-Jahren erkämpft werden musste – ohne Gebühren erreichbar.

JA zu finanzieller Fairness bei Gerichtsverfahren!

Seit Längerem versuchen einzelne unseriöse Grossinvestoren und Finanzinstitute, aber auch einzelne «kleine» Spekulanten, die Staatliche Mietschlichtungsstelle auszuhebeln. Recht schnell kann eine Mietpartei dadurch gezwungen werden, das Gericht anzurufen. Dies kann zu belastenden oder gar ruinösen Folgekosten für wenig begüterte Mieterinnen und Mieter führen.

JA zu seriösen Vermietungen!

 Im Interesse der Gerechtigkeit und des Ausgleichs zwischen Mieterseite und Vermieterseite ist es daher nichts als logisch und richtig, wenn die Gerichte klare Höchstgrenzen für Gebühren anbieten und wenn zugleich jede am Verfahren beteiligte Seite ihre eigenen Anwaltskosten selber übernimmt. Der seriöse Vermieter hat dabei nichts zu befürchten.

Hierfür setzt sich der MV Basel 1891 ein, indem er mit seiner Volksinitiative die entsprechende Gesetzeslücke schliessen will. Unterstützen Sie uns daher in unserem Einsatz: Für ein soziales Basel gemeinsam mit der Bevölkerung und nicht gegen Sie!