Interpellation
04.12.2014
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Medienmitteilung

Staatliches Immobilien-Management benötigt Hilfe

Die Sozialpartner sind jetzt beizuziehen. Sie sollen das ausufernde Warteplatz-Formular der staatlichen «Immobilien BS» (IBS) neu aushandeln helfen. Dieses gehört sofort vom Netz entfernt. Hält allerdings der staatliche Kontrollzwang an, so erwägt der MV Basel, zu Musterklagen aufzurufen.

In ihrem Kontrollwahn gegenüber der Mietwohnbevölkerung hat die Liegenschaftsverwaltung des Kantons («Immobilien Basel-Stadt» [IBS]) jegliches Mass verloren. Sie beharrt bis heute auf einem fragwürdigen Zulassungsverfahren für die Wohnungssuche. Nur wer etwa bereit ist, eigene Lohnbelege abzuliefern, erhält überhaupt die Chance auf einen Warteplatz. Aus Sicht des MV Basel bedeutet dies eine Verletzung der Grundrechte und somit auch der Verfassung. 

Umstrittenes Formular muss jetzt vom Netz

Die Basler Regierung deckt das IBS-Management, wie aus ihrer Antwort auf kritische Anfragen von MV Basel-Geschäftsleiterin und Grossrätin Patrizia Bernasconi («Basels starke Alternative»/Grünes Bündnis) hervorgeht. Sie übernimmt - unbelastet von jeglicher Grundrechtsdebatte - das Argument, die Preisgabe der Lohnbelege liege im Interesse der Mietwohnbevölkerung selber.

Demgegenüber fordert der MV Basel die Regierung auf, das umstrittene Formular unverzüglich vom Netz nehmen zu lassen und so den Weg frei zu machen für ein neues Bewerberformular, mit welchem sich die IBS wieder innerhalb des Rechtsstaates positionieren könnten. 

Staatsbetrieb braucht Hilfe von den Sozialpartnern

Dass diese Neuauflage im blossen Dialog mit der kantonalen Datenschutzbehörde möglich sein wird, ist angesichts der unterschiedlichen Positionen stark zu bezweifeln. In der Vergangenheit hat sich der Datenschützer (der von «Missverständnissen» spricht) gegen die «Dampfwalze» IBS nicht durchsetzen können.

Unter diesen Umständen ist die Regierung gut beraten, die Sozialpartner beizuziehen. Der gemeinsame Einfluss des Mieterverbands und der Hauseigentümerseite soll dazu führen, dass das künftige IBS-Formular wieder rechtsstaatsverträglich und bürgernah ausfällt und sich somit in die Tradition der Basler Staatsverwaltung einordnet.

Seriöse Liegenschaftsverwaltungen denken differenzierter

Im Unterschied zu den IBS sind Mietwohnfachleute aller Lager weitgehend einig darin, dass es gerade bei Formularen für Mietwohnungs-Wartelisten Grenzen gibt, und dass auch das Restrisiko ausbleibender Mietzahlungen es nicht rechtfertigt, die Mietwohnbevölkerung unter Generalverdacht zu stellen. Wie man es besser macht und dabei im rechtsstaatlichen Rahmen bleibt, machen gerade auch auf dem Platz Basel grössere Liegenschaftsverwaltungen vor. 

Notfalls Grundrechtsklagen gegen den Staatsbetrieb

Sollte die Regierung das selbstherrliche IBS-Verhalten indes weiter dulden, so bleibt die Chance, mit Musterklagen gegen die staatliche Paranoia vorzugehen. Der MV Basel behält sich vor, die Mieter/innen des Stadtkantons hierzu aufzurufen und sie dabei tatkräftig zu unterstützen.