01.09.2025
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MV  | 
Medienmitteilung

Referenzzinssatz: Eine Entlastung, die das eigentliche Problem nicht löst

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat heute den Referenzzinssatz von 1,5 auf 1,25 Prozent gesenkt. Viele Mieter*innen haben damit Anspruch auf eine Mietsenkung. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) ruft deshalb dazu auf, den Anspruch mit dem Mietzinsrechner zu prüfen und eine Reduktion aktiv einzufordern. Aber das Grundproblem bleibt bestehen: Missbräuchlich hohe Mietpreise treiben die Wohnkosten weiter in die Höhe.

Eine kleine Entlastung für Mieter*innen

Seit 2008 wird der Referenzzinssatz quartalsweise an den durchschnittlichen Hypothekarzins angepasst. 2023 stieg er in zwei Schritten von 1,25 % auf 1,75 %, was für viele Mieter*innen zu Mietzinserhöhungen führte. Nach einer ersten Senkung auf 1,5 % im März fällt er nun erneut – auf 1,25 %. Damit ergibt sich für viele Haushalte ein Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Eine Anpassung des Referenzzinses von ¼ Prozent bedeutet eine Reduktion der Miete um rund 3 %. Diese Entlastung ist willkommen, doch sie fällt gering aus im Vergleich zu den massiv gestiegenen Mietpreisen.

Missbräuchliche Mietpreise bleiben das Hauptproblem

«Natürlich ist erfreulich, dass sich für viele Mieterinnen und Mieter nun eine Chance auf eine kleine Entlastung ergibt», sagt Carlo Sommaruga, Präsident des Mieterinnen- und Mieterverbandes Schweiz. «Doch die eigentliche Ursache der explodierenden Mieten sind die missbräuchlich hohen Renditen, die die Vermieterseite seit Jahren abschöpft.» Obwohl Gesetz und Rechtsprechung die zulässige Rendite klar begrenzen, schöpfen insbesondere Immobilienkonzerne überhöhte Gewinne ab. Mit der Mietpreis-Initiative will der MV diesem Missbrauch endlich einen Riegel schieben.

Vermieter*innen: Senkungen fair weitergeben

Im Modell der Kostenmiete ist es richtig, dass die Mieten an den Referenzzinssatz gekoppelt sind. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Vermietende Zinserhöhungen rasch weitergeben, Senkungen hingegen nicht. «Weniger als ein Viertel der berechtigten Mietenden erhielt in der Vergangenheit tatsächlich eine Senkung», kritisiert Michael Töngi, Vizepräsident des Mieterinnen- und Mieterverbandes Schweiz. Die Vermieter*innen sind verpflichtet, die Senkung umstandslos von sich aus weiterzugeben und nicht durch ungerechtfertigte Kostensteigerungspauschalen zu umgehen.

Mietzinsrechner hilft beim Prüfen des Senkungsanspruchs

Damit möglichst alle Mieter*innen von der Senkung profitieren, bietet der Mieterinnen- und Mieterverband ein einfaches Instrument: den Mietzinsrechner. Unter mzr.mieterverband.ch können Mietende mit wenigen Klicks prüfen, ob sie Anspruch auf eine Mietreduktion haben, und wie hoch diese ausfällt. Seit der letzten Senkung wurden mit dem Mietzinsrechner rund 75'000 Mieten überprüft. Bei 67 % hat der Rechner den Anspruch auf eine Senkung ausgegeben. Dabei geht es im Durchschnitt um ca. 65 Franken pro Monat. Auf mieterverband.ch/senkung finden sich zudem Antworten auf die wichtigsten Fragen.