Mieterverband lehnt Systemwechsel beim Eigenmietwert ab
Sieben Jahre lang hat das Parlament über die Abschaffung des Eigenmietwerts debattiert. Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MVS) lehnt die Vorlage ab, da sie die bereits bestehende steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Mieter*innen und Eigentümer*innen verstärkt. Der Vorstand des MVS und seine 20 kantonalen Sektionen haben deshalb die Nein-Parole beschlossen. Die Abstimmung findet am 28. September zur Abstimmung.
Der Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung garantiert die steuerliche Gleichbehandlung von Mieter*innen und Eigentümer*innen mit gleichem Einkommen und Vermögen. Doch leider hat es das Parlament trotz siebenjähriger Debatte nicht geschafft, eine ausgewogene Variante zu erarbeiten. «Eigentümerinnen und Eigentümer würden bei Annahme der Vorlage an der Urne weiterhin von Steuerabzügen auf Bundes- und Kantonsebene profitieren, während das damit verbundene Einkommen, also der Eigenmietwert, steuerfrei bleibt», kritisiert MVS-Präsident Carlo Sommaruga. «Der Mieterinnen- und Mieterverband hat seit jeher betont, dass ein Systemwechsel nur in Frage kommt, wenn alle Abzugsmöglichkeiten definitiv abgeschafft sind.»
Ungleichbehandlung wird akzentuiert
Mieter*innen geben einen wachsenden Anteil ihres Haushaltsbudgets fürs Wohnen aus, während die Ausgaben der Eigentümer*innen stetig sinken. Das zeigt auch die Haushaltsbudgeterhebung (2020-2021). «Wenn jetzt noch die Besteuerung auf den Eigenmietwert fällt, würde sich die Ungleichbehandlung zwischen Besitzerinnen und Mietern akzentuieren, denn die Reform würde zu massiven Steuerausfällen bei Bund und Kantonen führen», sagt Michael Töngi, MVS-Vizepräsident. «Diese Steuerausfälle treffen in erster Linie Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen - also hauptsächlich Mietende». Diese Situation würde sich bei Annahme der Vorlage nur dann stabilisieren, wenn der von den Eigentümer*innen bezahlte durchschnittliche Zinssatz auf 3% steigen würde. Doch dies ist in der aktuellen Konjunktur ein unrealistisches Szenario, das angesichts der Laufzeit von Hypotheken frühstens in 10 bis 20 Jahren eintreten würde.
Die Vorlage sieht eine mögliche Zweitwohnungssteuer vor. Diese würde die Steuerausfälle kaum kompensieren und deren Einführung in den Kantonen ist mehr als unsicher. Der Mieterinnen- und Mieterverband kann aber Steuergeschenke an Eigentümer*innen von Zweitwohnsitzen nicht gutheissen, denn Zweitwohnungen sind meist im Besitz von Steuerpflichtigen, die über ein Vermögen verfügen, das über dem Durchschnitt der Mieterhaushalte liegt.
Der Mieterinnen- und Mieterverband und seine 20 Sektionen setzen sich seit jeher gegen einen Systemwechsel ein, der die verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen Mieter*innen und Eigentümer*innen zementiert und Abzugsmöglichkeiten nicht definitiv abschafft. Der MVS kann daher die vorliegende Variante nur ablehnen.
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