16.06.2025
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MV  | 
Medienmitteilung

Mieterverband unterstützt Motion Flach mit Vorbehalt

Am 17. oder 18. Juni berät der Nationalrat die Motion Flach (24.4167) «Endlich klare, einheitliche und faire Renditeberechnungen im Mietwohnungsmarkt». Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MV) unterstützt vollumfänglich das Ziel, ein transparentes und einheitliches System zur Berechnung der Mietrendite einzuführen, das auf der Nettorendite basiert. Er warnt jedoch vor der Gefahr, dass die Motion dauerhaft überhöhte Renditen festlegt.

Endlich klare Regeln für die Mietzinsgestaltung

Die Motion fordert den Bundesrat auf, ein transparentes und einheitliches System zur Berechnung der Mietrendite einzuführen, basierend auf der Nettorendite. Der Mieterinnen- und Mieterverband unterstützt dieses Ziel vollumfänglich. «Der Gesetzgeber muss klare Regeln für die Mietzinsgestaltung schaffen», sagt Carlo Sommaruga, Präsident des MV. «Ein Mietzins ist fair, wenn er die tatsächlichen Kosten deckt – inklusive einer angemessenen, aber nicht überhöhten Rendite.» Die aktuelle Rechtslage ist komplex, intransparent und schafft Unsicherheit – sowohl für Mieter als auch für Vermieter.

Gefahr: Dauerhafte Festlegung überhöhter Renditen

Mit Sorge sieht der MV den zweiten Teil der Motion, der verlangt, die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts gesetzlich zu konkretisieren. Damit verweist sie auf die Bundesgerichtspraxis seit 2020. Diese hat die zulässige Nettorendite von 0,5 auf 2 Prozentpunkte über dem Referenzzinssatz angehoben – als befristete Reaktion auf das Tiefzinsumfeld. «Diese Ausnahme darf nicht zur Regel werden», warnt Michael Töngi, Vizepräsident des MV. «Eine dauerhaft erhöhte Rendite über dem Referenzzinssatz würde Vermieter übermäßig bevorteilen und Mieter zusätzlich belasten.» Der MV lehnt es ab, diese Übergangsregelung gesetzlich zu verankern.

Annahme empfohlen – Umsetzung im Fokus

Der Mieterinnen- und Mieterverband empfiehlt die Annahme der Motion Flach. Sie ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Fairness im Mietrecht. Die konkrete Umsetzung wird jedoch entscheidend sein: Der MV wird sich im Falle einer Annahme dafür einsetzen, dass die neue Regelung Mieterinnen und Mieter schützt und nicht einseitig die Interessen der Vermietenden stärkt.