01.03.2021
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MV  | 
Medienmitteilung

MV fordert von Bundesrat Moratorium für Zwangsräumungen und stärkeren Kündigungsschutz

Aufgrund der gravierenden wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie haben immer mehr Menschen in der Schweiz Mühe, ihre Miete zu bezahlen. Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MV) hatte deshalb anfangs Februar vom Bundesrat gefordert, dass dieser ein Moratorium für Zwangsräumungen erlässt und für einen besseren Kündigungsschutz für betroffene Mieter*innen sorgt.

Nachtrag von Ende Februar: Bundesrat lehnt unsere Forderungen ab

Am 22. Februar ist eine Antwort auf das Schreiben an den Bundesrat ergangen. Kurz zusammengefasst: Der Bundesrat lehnt alle Forderungen des Mieterinnen- und Mieterverbands rundweg ab. Zeit, dem Bundespräsidenten Guy Parmelin eine E-Mail zu schicken:

(Verwenden Sie den Link oben nur, wenn Sie einen E-Mail-Client auf Ihrem Gerät installiert haben, also zB Outlook auf einem Windows-Computer oder Apple-Mail auf einem iPhone)

Kein E-Mail-Client installiert? Kein Problem!

Akkordeon. Mit Tab bzw. Shift-Tab zu Eintr?ägen navigieren, dann Inhalt mit Enter auf und zuklappen.

Medienmitteilung vom 5. Februar 2021

Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MV) hat heute vom Bundesrat gefordert, dass dieser ein nationales Moratorium für Zwangsräumungen im Mietwesen erlässt. Dieses soll bis mindestens Ende Jahr gelten. Denn aufgrund der gravierenden wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie haben immer mehr Menschen in der Schweiz Mühe, ihre Miete zu bezahlen. Ihnen drohen die Kündigung der Wohnung und eine Zwangsräumung. Zudem solle der Bundesrat für einen stärkeren Kündigungsschutz für Geschäftsmieter*innen sorgen.

In einem Brief an den Bundespräsidenten Guy Parmelin hat der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MV) heute vom Bundesrat gefordert, dass dieser eine Verordnung für ein nationales Räumungsmoratorium im Mietwesen bis mindestens Ende 2021 erlässt. Zudem solle die Zahlungsfrist bei Mietrückständen vor der Kündigung eines Mietverhältnisses von 30 auf 90 Tage verlängert werden.

«Viele Arbeitnehmende sind bereits seit mehreren Monaten in Kurzarbeit. Wer nur noch 80 Prozent seines Lohnes erhält, für den bedeutet dies, dass nach 5 Monaten Kurzarbeit ein ganzer Monatslohn im Haushaltsbudget fehlt. Andere haben ihre Stelle verloren oder sind als Selbständigerwerbende mit hohen finanziellen Ausfällen konfrontiert. Dies hat gewichtige Auswirkungen auf die Mietverhältnisse in der Schweiz. Immer mehr Menschen haben Probleme, ihre Miete zu bezahlen. Bereits heute gibt es Mietvertragskündigungen mit der Androhung der Zwangsräumung und es besteht die Gefahr, dass diese noch zunehmen», sagte MV-Präsident Carlo Sommaruga.

Mit einem Moratorium für Zwangsräumungen und der Verlängerung der Zahlungsfrist, welche die Vermieterseite bei Mietrückständen ansetzen kann, bevor das Mietverhältnis gekündigt wird, sollen laut dem MV Menschen davor geschützt werden, in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage ihre Wohnung zu verlieren. «In einer Zeit, in der die Menschen aufgefordert werden, in ihren Wohnungen zu bleiben, ist es nicht verantwortbar, Menschen aus ihren Wohnungen zu vertreiben und Obdachlosigkeit zu schaffen», so Sommaruga.

Kündigungsschutz für Geschäftsmieter*innen

Der MV fordert zudem den Bundesrat auf, dafür zu sorgen, dass Geschäftsmieter*innen, die aufgrund der behördlichen Covid-19-Massnahmen von einer Schliessung ihres Lokals betroffen sind, besser vor einer Kündigung geschützt sind. Denn angesichts der hohen Fixkosten fällt es den betroffenen Unternehmen immer schwerer, ihre Miete zu zahlen. Um Mietvertragskündigungen zu vermeiden, welche oftmals auch das Ende des Geschäftes bedeuten würden, muss der Bundesrat tätig werden. Für alle übrigen Geschäftsmieter*innen, deren Geschäft zwar nicht geschlossen wurde, die aber aufgrund der Covid-19-Massnahmen ebenfalls von finanziellen Einbussen betroffen sind, braucht es eine Verlängerung der Zahlungsfrist.