27.03.2020
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MV  | 
Medienmitteilung

Zügeln in Zeiten der Corona-Krise: Unverständlicher und absurder Entscheid des Bundesrates

Gemäss der heutigen Kommunikation des Bundesrates sollen Umzüge und Wohnungswechsel weiterhin wie in normalen Zeiten stattfinden. Dieser Entscheid ist in krassem Wiederspruch zur Vorgabe des Bundes «stay at home» und lässt sich in der Praxis häufig kaum mit den Gesundheitsvorgaben des Bundes vereinbaren.

Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz erachtet den Entscheid des Bundesrates als unverständlich. Die Gesundheit der Mieterinnen und Mieter, insbesondere vulnerabler Gruppen und älterer Menschen, wird damit nicht genügend geschützt. In der Praxis sind unzählige Fragen ungeklärt, so beispielsweise wer für Hotelübernachtungen und Zwischenlager von aufgelösten Haushalten Zügelwilligen aufkommt, wenn beispielsweise ein Wohnung nicht beziehbar ist, da dort eine Person wohnt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zügeln darf und kann. Oder was passiert, wenn jemand trotz Zügeltermin aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen die Wohnung nicht verlassen kann und darf. Der Mieterinnen- und Mieterverband appelliert an alle Beteiligten sich strikt an die gesundheitlichen Vorgaben des BAG zu halten und verlangt von den Hausbesitzer*innen Unterstützung für betroffene Mieterinnen und Mieter.

Die Fristverlängerung bei Zahlungsrückständen der Mieterin oder des Mieters – die zwischen dem 13. März 2020 und dem 31. Mai 2020 fällig werden – auf mindestens 90 Tage (Artikel 257d Absatz 1  Obligationenrecht) ist völlig ungenügend. Es ist offensichtlich, dass Mieter und Mieterinnen von Wohnungen und Geschäftsliegenschaften in dieser Zeit nicht genügend finanzielle Mittel haben werden diesen Verpflichtungen nachzukommen, ohne dass sie sich schwer verschulden. Die Probleme werden damit einfach verschoben.Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz wird sich im Rahmen der Taskforce weiter für praktikable und gerechte Lösungen anderer offener mietrechtlicher Fragen einsetzen, die dringend gelöst werden müssen (u.a. Mieten von Geschäftsliegenschaften).