16.01.2019
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MV  | 
Medienmitteilung

Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»: Ständeratskommission verhindert Bau von mehr bezahlbaren Wohnungen

Die Wirtschaftskommission des Ständerates lehnt Verbesserungen zur Erhöhung der Anzahl bezahlbarer Wohnungen ab, wie sie von der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» des Mieterinnen- und Mieterverbandes und den Wohnbaugenossenschaften gefordert werden. Ohne Rücksicht auf die direkte Demokratie macht sie das Inkrafttreten des Rahmenkredits für den gemeinnützigen Wohnungsbau von einer Ablehnung oder einem Rückzug der Initiative abhängig. Dies obwohl ein Rechtsgutachten zeigt, dass diese Bestimmung rechtlich bedenklich ist. Zudem bereitet die Kommission entgegen ihrem ursprünglichen Wunsch nach einer ausgewogenen Reform gegenüber Vermietern und Mietern eine Streichung des Eigenmietwertes vor.

Die Ständeratskommission lehnt die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» ab, die den Zugang der Genossenschaften zu Land erleichtert und es ermöglicht, dass jede zehnte neue Wohnung von gemeinnützigen Wohnbauträgern gebaut wird. Die Kommissionsmehrheit verschliesst die Augen vor den Problemen von Familien und der Mittelschicht, die darum kämpfen, eine bezahlbare Miete gemäss ihrem Haushaltsbudget zu finden. Die Kommission unterstützt nur den Rahmenkredit in der Höhe von 250 Mio. CHF für zehn Jahre, der die laufenden Darlehen an gemeinnützige Wohnbauträger erneuert – was weniger als 5% des heutigen Wohnungsbestandes ausmacht. Die Stimmbürger/innen sind mit einer Erpressung konfrontiert, da das Inkrafttreten dieses Kredits von der Ablehnung oder dem Rückzug der Volksinitiative abhängig macht wird. Ein Rechtsgutachten von Professor Andreas Glaser (Zentrum für Demokratie an der Universität Zürich) kommt jedoch zu dem Schluss, «dass die freie Willensbildung der Stimmberechtigten im konkreten Fall ohne Notwendigkeit eingeschränkt wird». Da die kleine Kammer rechtliche und demokratiepolitische Fragen oft stärker respektiert, fordert der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband den Ständerat auf, diese unhaltbare Verknüpfung im kommenden März aufzuheben.

Darüber hinaus bereitet die Kommission eine Änderung des Systems der Besteuerung des Mietwertes vor. Die wieder eingeführten Abzüge zugunsten der Eigentümer stehen einer Reform entgegen, die die Kommission fair und ohne Steuerverluste für Bund und Kantone durchführen wollte. Im Rahmen der geplanten Vernehmlassung wird der Mieterverband detailliert begründen, warum er sich gegen eine Abschaffung des Eigenmietwertes ausspricht, sofern diese die Eigentümer aus steuerlicher Sicht begünstigt.