11.09.2018
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MV  | 
Medienmitteilung

Eigenmietwert: Geplanter Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung – Milliardenschwere Entlastung der Hauseigentümer

Berechnungen zeigen, dass die geplante Revision der Wohneigentumsbesteuerung zu einer massiven Entlastung der Hauseigentümer führen wird. Gemäss Zahlen von Wüest Partner beträgt die Entlastung der Hauseigentümer 1.3 Milliarden Schweizer Franken. Dies ist eine ungerechtfertigte Privilegierung. Der Mieterinnen- und Mieterverband verlangt rasch Klarheit über die gesamten finanziellen Auswirkungen der Vorschläge der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) zur Wohneigentumsbesteuerung.

Neue Berechnungen von Wüest Partner zeigen die finanziellen Auswirkungen der geplanten Abschaffung des Eigenmietwertes auf. So dürften im aktuellen Zinsumfeld für die Hauseigentümer Entlastungen der Netto-Einkommen in der Grössenordnung von rund 1.3 Milliarden Franken resultieren. Damit werden einseitig die Hauseigentümer entlastet und die notwendige steuerliche Gleichbehandlung zwischen Hauseigentümer und Mieterinnen und Mieter gerät massiv aus dem Lot. Die geplante Revision des Eigenmietwertes, die von der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) Ende August ankündigt wurde, muss sich an die ursprüngliche Vorgabe der Kommission halten, dass „im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben keine unzulässigen Disparitäten zwischen Mieterinnen und Mietern und Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern entstehen“.

Der Mieterinnen- und Mieterverband verlangt vom Bundesrat jetzt rasch Klarheit über die konkreten Auswirkungen der Vorschläge der Ständeratskommission. Die steuerliche Gleichbehandlung zwischen Hauseigentümern und Mieterinnen und Mietern muss langfristig sichergestellt werden. Heute zahlen Eigentümer mit gleichen Einkommen und Vermögen oft weniger Steuern als Mieterinnen und Mieter.

Der Mieterinnen- und Mieterverband fordert, dass ein allfälliger Systemwechsel seriös auf die konkreten Auswirkungen analysiert wird und Berechnungen vorliegen müssen. Dabei muss auch die kantonale Ebene berücksichtigt werden, da dort gemäss Kommissionsvorschlag weiterhin Steuerabzüge für Hauseigentümer möglich sein sollen. Eine Revision ist nur dann möglich, wenn es zu keinen Verschlechterungen für die Mieterinnen und Mieter kommt und die Hauseigentümer unter dem Strich nicht weiter entlastet werden.