19.05.2016
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MV  | 
Medienmitteilung

Transparenz ist auch auf dem Wohnungsmarkt nötig!

Der Mieterverband appelliert in einem offenen Brief an die Fraktionspräsidenten/-innen des Parlaments, sich für mehr Transparenz bei der Vormiete einzusetzen.

Sehr geehrte Frau Fraktionspräsidentin
Sehr geehrter Herr Fraktionspräsident

In der Juni-Session wird der Nationalrat darüber entscheiden, ob schweizweit die Transparenz bei Vermietungen verbessert werden soll. Mit der Vorlage des Bundesrates 15.044 sollen Vermieter verpflichtet werden, einer neuen Mietpartei den Vormietzins offenzulegen. Der Mieter weiss, was sein Vorgänger für die Wohnung bezahlt hat. Das kommt einem gut funktionierenden Markt zu Gute. Nebenkosten und Nettomiete werden so vergleichbar. Für einen Mietzinsaufschlag braucht es eine Begründung. Diese Transparenz und Vergleichbarkeit ist auch für den grössten Teilmarkt in der Schweiz wichtig. Die Konsumentenorganisationen setzen sich hier wie in allen anderen Bereichen für Markttransparenz ein.

Das Formular zur Mitteilung der Vormiete ändert nichts an den mietrechtlichen Regeln. Kein Vermieter, welcher sich korrekt verhält, hat etwas zu befürchten. Doch Missbräuche können besser bekämpft werden und Vermieterinnen und Vermieter werden vermehrt Augenmass bei der Festsetzung eines Mietzinses anwenden. Dies ist angesichts der hohen Belastung der Haushalte durch die Mietkosten wichtig.

Die vorberatende Kommission ist auf die Vorlage nicht eingetreten. Wir bitten Sie: Setzen Sie sich zusammen mit Ihrer Fraktion dafür ein, dass die bundesrätliche Vorlage eine Mehr-heit findet.

 

Diesen Brief mitunterzeichnet haben die Stiftung für Konsumentenschutz, die Fédération romande des consommateurs, die Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana und der Hausverein Schweiz.