12.07.2016
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Mieter als geldgierige Untervermieter?

Eine Kommission will die Bestimmungen über die Untermiete drastisch verschärfen. Zu Lasten der Mietenden.

Bei jeder Gelegenheit lehnt die bürgerliche Mehrheit im Parlament neue Regulierungen ab. Nur beim Mietrecht nicht. Wenn es dem Vermieter dient, sind neue Bestimmungen erwünscht. Dies zeigte sich in der Rechtskommission des Nationalrats, als eine Initiative von Hans Egloff zur Debatte stand. Der HEV-Präsident und SVP-Politiker will die Untermiete massiv verschärfen. Er verlangt nicht nur, dass jedes Untermietverhältnis dem Vermieter mit detaillierten Angaben schriftlich gemeldet werden muss. Auch soll dieser die Zustimmung verweigern können, wenn ihm «wesentliche Nachteile» entstehen. Zudem will Egloff eine Untermiete auf höchstens zwei Jahre beschränken. Und schliesslich soll dem Mieter innert Monatsfrist gekündigt werden können, wenn er sich den kleinsten Fehler zu Schulden kommen lässt.

«Guillotine-Klausel» ermöglicht Kündigung innert 30 Tagen

Zwar braucht es schon heute für eine Untervermietung die Zustimmung des Vermieters. Doch Egloffs Wünsche gehen weit über das geltende Recht hinaus. Insbesondere die Beschränkung der Untermiete auf zwei Jahre ist «sehr problematisch», kritisiert der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV): «So sind Wissenschaftler, Professoren, Angestellte von internationalen Firmen oder Delegierte des Rotens Kreuzes oft länger als zwei Jahre im Einsatz und möchten ihre Wohnung nach der Rückkehr wieder beziehen können.» Als massive Verschlechterung wertet der SMV auch die «Guillotine-Klausel», die eine Kündigung innert 30 Tagen ermöglicht: «Sie verkompliziert das Leben vieler Menschen, vor allem auch von Untermietern, die sich korrekt verhalten, sich aber plötzlich auf der Strasse wiederfinden.» Zur Begründung seiner Verschärfungen tischt der HEV-Präsident ein düsteres Szenario auf: In den Städten würden günstige Altbauwohnungen vielfach zu Mietzinsen untervermietet, die beträchtlich über dem vom Hauptmieter bezahlten Mietzins lägen. Die Differenz streiche der Hauptmieter ein. Egloff: «Um den unrechtmässigen Ertrag noch weiter zu steigern, werden die Mietobjekte raumweise zu haarsträubenden Preisen an mehrere einzelne Untermieter weitervermietet.» In manchen Häusern habe der Vermieter keine Ahnung mehr, wer sein Objekt tatsächlich bewohne oder nutze, so Egloff.

Egloffs Sittengemälde wirkt an den Haaren herbeigezogen

Die Mieter als habgierige und skrupellose Untervermieter, die sich nur bereichern wollen? Egloffs Sittengemälde wirkt ziemlich aufgebauscht und an den Haaren herbeigezogen. Er spielt Einzelfälle, die es sicherlich gibt, zu einem angeblichen Massenphänomen hoch, um Mietverschärfungen durchzusetzen. Doch das reicht nicht hin. Der SMV: «In der Praxis bestehen heute sehr wenig Probleme mit Untermietverhältnissen. Die Regeln sind eingespielt und Missbräuche können bekämpft werden.» So gibt es Grenzen beim Untermietzins. Das Bundesgericht toleriert beispielsweise nur einen zehnprozentigen Aufschlag auf der Normalmiete. Zudem lösen Egloffs Vorschläge das wirkliche Problem in den Städten nicht: nämlich die Beeinträchtigung des Mietmarkts durch kommerzielle Vermietungsplattformen wie Airbnb. 
Bürgerliche Politiker mahnen jeweils, dass wegen vereinzelter 
Missstände nicht gleich ganze Gesetze erlassen oder verschärft werden sollten. Egloffs Initiative wurde in der Kommission mit 15 gegen 10 Stimmen gutgeheissen. Wo bleibt hier der vielbeschworene liberale Geist?