02.11.2021
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Mieteraktion

Ja zum Klimaschutz und Ja zum Mieter*innenschutz

Umweltschutz geht uns alle an. Ohne gesetzliche Vorgaben wird sich die Klimakrise weiter verschärfen und wir werden noch mehr mit Hitzewellen, Dürren, Hochwasser und Stürme zu kämpfen haben. In einer solchen Welt wollen wir nicht leben, wollen wir nicht wohnen. Darum braucht Zürich das Energiegesetz.

Damit das neue Energiegesetz nicht missbraucht wird, um umfassendere Sanierungen oder gar Abriss von Liegenschaften voranzutreiben, fordern wir von der Politik mit diesen flankierenden Massnahmen entgegenzuwirken.

  1. Förderbeiträge für energetische Massnahmen in Mietliegenschaften sollen nur noch ausbezahlt werden, wenn keine Kündigungen ausgesprochen werden. Eigentümer*innen sollen mit Wohnschutzmassnahmen verpflichtet werden, auch nach umfassenden Sanierungen einen erheblichen Teil ihrer Wohnungen preisgünstig zu vermieten.
     
  2. Bauvorschriften und raumplanerische Vorgaben sollen so angepasst werden, dass der Ersatzneubau weniger attraktiv wird und preisgünstige Bestandeswohnungen erhalten werden können. Im Sinne einer Sofortmassnahem sollen Bauherren verpflichtet werden, bei Ersatzneubauten eine Gesamtenergiebilanz vorzulegen, die auch die graue Energie berücksichtigt.


Erfreulicherweise hat der Zürcher Stadtrat die vom MV geforderte Verknüpfung der Auszahlung von Fördermassnahmen mit einem fairen Umgang mit den Mieter*innen aufgenommen. Es geht schon mal in die richtige Richtung. Lesen Sie dazu mehr in diesem Artikel.

Es sollen nur Hauseigentümer*innen belohnt werden, die sich gleichwohl um den Umweltschutz wie auch um den Schutz ihrer Mieter*innen kümmern.

Vier Fakten über die Erneuerung des Energiegesetzes

  1. Öl- und Gasheizungen müssen erst am Ende ihrer Lebensdauer durch ein klimaneutrales Heizsystem ersetzt werden.
     
  2. Der Umstieg auf ein klimaneutrales System ist nur dann verpflichtend, wenn er technisch möglich und finanziell tragbar ist. Eigentümer*innen werden nicht gezwungen klimaneutrale Systeme zu installieren, wenn es nicht tragbar ist.
     
  3. Sollte eine Hauseigentümerin die Investitionskosten eines Umstiegs nicht tragen können, greift die Härtefallregelung.
     
  4. Es werden keine Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter entstehen, im Gegenteil, klimaneutrale Systeme sind auf die ganze Lebensdauer gesehen günstiger.
     

MV Zürich zum Energiegesetz

Der Vorstand des Mieterinnen- und Mieterverbandes Zürich hat beschlossen, keine Abstimmungsempfehlung für die Revision des Energiegesetzes abzugeben. Er folgt damit seiner langjährigen Praxis, sich zurückhaltend zu politischen Fragen zu äussern.

An einem Mediengespräch hat der Vorstand seine Haltung erläutert. Medienmitteilung und Unterlagen 

Viele Mitarbeiter*innen und Vorstandsmitglieder des MV setzen sich aktiv für ein Ja zum Energiegesetz ein.

Wohnschutz-Tagung

Genf, Lausanne und Basel schützen preisgünstigen Wohnraum mit einer Bewilligungspflicht für den Abbruch von Mietwohnungen und befristeten Kontrollen der Mietpreise. Kann Zürich das auch tun? Diese Frage wird an der Wohnungschutz-Tagung der MV-Regionalgruppe Stadt Zürich am Freitag 26. November (13 bis 17 Uhr) im Zollhaus mit Fachleuten aus der ganzen Schweiz diskutiert. Für Mitglieder des MV ist der Anlass kostenlos.