15.09.2018

Ist ein Bauteil oder Gerät defekt, muss der Vermieter es reparieren oder ersetzen.

Der Vermieter ist verpflichtet, eine mängelfreie, funktionierende Wohnung zur Verfügung zu stellen. Geht etwas ohne Verschulden des Mieters kaputt, ist der Vermieter für die Instandsetzung verantwortlich.

Art. 256 OR schreibt dem Vermieter vor, das Mietobjekt in einem "zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und in demselben zu erhalten". Das heisst, dass eine gemietete Wohnung in einem guten Zustand und mängelfrei sein muss. Geht etwas kaputt, ohne dass der Mieter, die Mieterin ein Verschulden am Defekt hat, ist es die Pflicht des Vermieters, das Bauteil reparieren oder ersetzen zu lassen.

Meldepflicht
Der Mieter muss dem Vermieter Mängel melden. Insbesondere wenn Folgeschäden entstehen können. Unterlässt der Mieter die rechtzeitige Meldung, kann er für daraus entstehenden Schaden verantwortlich gemacht werden. In den meisten Fällen tut der Mieter dies aber sowieso, denn er möchte ja, dass der Mangel behoben wird.

Vermieter muss den Handwerker beauftragen
Wichtig ist, dass Mieter nicht selber Fachleute aufbieten, um Reparaturen ausführen zu lassen. Den Auftrag muss der Vermieter erteilen, dann ist er auch der Rechnungsempfänger.

Wenn der Vermieter untätig bleibt
Hat der Mieter einen Mangel gemeldet und dessen Behebung verlangt, kann erwartet werden, dass die Behebung innert nützlicher Frist erfolgt. Diese bemisst sich an der Dringlichkeit der Reparatur. Ist im Winter die Heizung defekt, kann eine Reparatur innert ein bis zwei Tagen erwartet werden. Ist hingegen wiedermal ein Neuanstrich nötig, ist die "nützliche Frist" eher 30 oder 60 Tage.
Unternimmt der Vermieter nichts, kann ihm die Mietzinshinterlegung angedroht werden. Gleichzeitig muss eine Frist zur Mängelbehebung gesetzt werden. Passiert immer noch nichts, kann der Mietzins bei der Schlichtungsstelle hinterlegt werden. Über diesen Schritt muss der Vermieter in Kenntnis gesetzt werden. Und innert 30 Tagen muss die Mängelbehebung bei der Schlichtungsstelle eingeklagt werden.

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