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News
Formular «Mitteilung des Anfangsmietzinses von Wohnräumen»
Seit dem 1. Dezember 2025 müssen Vermieter*innen im Kanton Bern den Anfangsmietzins ausweisen.
Medienmitteilung
Einführung von transparenten Vormieten ab dem 1. Dezember
Ab 1. Dezember 2025 müssen Vermieter*innen im Kanton Bern den Anfangsmietzins der neuen Mieterschaft mitteilen.
M+W
«Es reicht nicht, einfach mehr Wohnungen zu bauen»
Die Akzeptanz von Verdichtungsprojekten steigt, wenn die Rahmenbedingungen sozialverträglich und ökologisch sind.
… damit die Mieten sinken!
… um die Profite der Immobilien-Konzerne zu begrenzen!
… damit es keine missbräuchlich hohen Renditen mehr gibt!
… um Mietpreise zu überprüfen!
… damit die Spekulation mit dem Boden aufhört!