Bedingungen Mitgliedschaft

Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Ab dem 15. September gilt der Mitgliederbeitrag bereits für das Folgejahr.

Mitgliedschaft bei Sektionswechsel
Beim Wechsel in eine Deutschschweizer Sektion des MV läuft die Mitgliedschaft weiter. Wenn Sie den Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr bereits bezahlt haben, wird Ihnen kein neuer Beitrag in Rechnung gestellt.

Verfügbarkeit unserer Angebote
Mitgliedern stehen unsere Angebote per sofort zur Verfügung. Ausnahme: Rechtshilfe wird in der Regel frühestens 30 Tage nach Beitritt (Karenzfrist) gewährt.

Rechtshilfe
Wohnungsmiete: Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Rechtshilfedeckung aus dem Prozesshilfefonds gilt für das Mietobjekt an dieser Adresse.
Geschäftsmiete: Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Rechtshilfedeckung aus dem Prozesshilfefonds gilt für das Mietobjekt an dieser Adresse, sofern die Monatsmiete CHF 3‘500.-- netto nicht übersteigt.

Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beim Mieterverband verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Sie können jedoch Ihre Mitgliedschaft im Laufe des Jahres auf das Jahresende hin kündigen. Ihre Kündigung nehmen wir per Brief, E-Mail oder mittels Online-Formular entgegen und senden Ihnen anschliessend eine Bestätigung.

 

Mitgliederbeitrag MV BL
Statuten und Reglemente MV BL

Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Mieterinnen- und Mieterverbands Deutschschweiz.